Verkehrssicherheitspolitik der CDU/CSU ist erfolgreich: Weniger Alkoholverstöße bei Fahranfängern

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Berlin. – Das 2007 eingeführte gesetzliche „Alkoholverbot für Fahranfänger“ ist ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Seit der Gesetzesänderung ist die Zahl der Alkoholverstöße junger Fahrer unter 21 Jahren um insgesamt 17 Prozent gesunken.

Der zuständige Berichterstatter für Fragen der Verkehrssicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gero Storjohann MdB sieht die Union durch die Ergebnisse der Studie in ihrer Verkehrssicherheitspolitik bestätigt: „Keine Altersgruppe kommt im Verkehr so oft zu Schaden wie die jungen Fahrer unter 24 Jahren. Das Alkoholverbot für Fahranfänger war eine richtige Maßnahme, um hier gegenzusteuern.“ Mit der Überführung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ in das Dauerrecht zum 1. Januar 2011 hat die unionsgeführte Koalition bereits eine weitere wichtige Maßnahme zur Verkehrssicherheit junger Fahrer durchgesetzt. „Auch zukünftig werden wir im Bedarfsfall maßvolle und zielgerichtete Regelungen vorantreiben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen“, so Storjohann.

Die Ergebnisse der BASt-Studie sind durchweg positiv: So hat sich die Anzahl der unfallbeteiligten Fahranfänger (Pkw) mit einem Blutalkoholwert von mindestens 0,3 Promille im ersten Jahr der neuen Rechtslage um 15 Prozent verringert. Dies entspricht 1.210 Personen. Gleichzeitig genießt das strikte Alkoholverbot bei den Fahranfängern hohe Akzeptanz: 95 Prozent erkennen es als sinnvolle Maßnahme an. Die Zielgruppe der Fahranfänger ist zudem sehr gut über die Rechtslage informiert: 98 Prozent wissen, dass es ihnen verboten ist, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen.

Außerdem zeigt sich eine deutliche Verhaltensanpassung der Fahranfänger: 41 Prozent der befragten Personen gaben an, regelmäßig auf den öffentlichen Personennahverkehr auszuweichen, um bei abendlichen Unternehmungen dennoch Alkohol trinken zu können. Alternativen sind für 21 Prozent das Fahrrad, für 46 Prozent das Bilden einer Fahrgemeinschaft und für 25 Prozent der Gang zu Fuß.

„Es zeigt sich immer wieder, dass diejenigen Verkehrsregeln am meisten beachtet werden, die für die Verkehrsteilnehmer am nachvollziehbarsten sind. Im Falle des Alkoholverbots für Fahranfänger hat die Verkehrserziehung exzellente Arbeit geleistet. Jeder Fahranfänger weiß, dass Alkohol am Steuer das Unfallrisiko stark erhöht“, erklärt Storjohann.

Das Gesetz zur Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger ist seit dem 1. August 2007 in Kraft. Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt seitdem die 0,0-Promille-Grenze.