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Liebe(r) Uwe Voss,


noch immer beschäftigt uns alle das Corona-Virus und schränkt uns in unserem gewohnten Alltag ein. Viele von Ihnen werden sich, wie auch meine Mitarbeiter, hauptsächlich im Homeoffice befinden, nebenbei auf die Kinder achten, mit Ihnen Schulaufgaben erledigen. Das Wohnzimmer ist jetzt Büro, Schule und Spielplatz zugleich. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie zu Hause bleiben und somit dazu beitragen, die Verbreitung das Virus weiter einzuschränken.
Auch möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich all denjenigen danken, die in systemrelevanten Branchen tätig sind und dafür sorgen, dass das Leben in Deutschland trotz aller Einschränkungen weiterhin funktioniert.

Ich hoffe, dass sich die Infektionssituation in Deutschland bald soweit stabilisiert hat, dass wir nach und nach wieder zum normalen Leben zurückkehren können. Die Bundeskanzlerin betonte jedoch in ihrem wöchentlichen Podcast , das es momentan noch "absolut unverantwortlich" sei, einen konkreten Tag zu nennen, an dem die Maßnahmen gelockert werden können.

An den Osterfeiertagen werden die Bürger aufgefordert, weiterhin den Kontakt zu anderen zu minimieren. Auf private Ausflüge, Reisen und Besuche ist gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom 1. April 2020 zu verzichten!
Die überarbeitete Landesverordnung die seit heute, Donnerstag, den 9. April 2020 in Kraft ist, sieht vor, dass Familienbesuche, die bisher nicht geregelt waren, auf 10 Personen begrenzt sind. Nach Möglichkeit soll darauf jedoch weitestgehend verzichtet werden.
Eine Zusammenfassung, was in Schleswig-Holstein über die Osterfeiertage erlaubt ist, und was nicht, finden Sie hier:

Da ich weiterhin viele Anfragen rund um das Thema Corona erhalte, stelle ich für Sie in diesem Newsletter eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung, die in den Bereichen Wirtschaft und Gesundheit bisher beschlossen worden sind.



Über die unten stehenden Buttons können Sie sich über Infektionsschutzmaßnahmen und das Coronavirus auf offiziellen Websites informieren.
Alle wichtigen Informationen und Maßnahmen des Bundes sowie des Landes Schleswig-Holstein finden Sie immer aktuell auf meiner Website:
Über diesen Button kommen Sie zur Website des Bundesgesundheitsministeriums:
Über diesen Button erhalten Sie Informationen zum Infektionsschutz:
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Maßnahmen des Landes Schleswig Holstein

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Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold, hat am Montag nach Abstimmung mit Ministerpräsident Daniel Günther angekündigt, dem Landtag einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der eine Verdoppelung der Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro vorsieht. Damit soll die Landesregierung angesichts des steigenden Ausgabebedarfs in Folge der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben. Auf Vorschlag der Landesregierung hatte der Landtag im März mit einem ersten Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro für Corona-Soforthilfen beschlossen. Für die Landtagssitzung Anfang Mai wird die Landesregierung dem Parlament einen zweiten Nachtrag in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro vorschlagen.
Mit den Corona-Hilfsmitteln aus dem ersten und zweiten Nachtragshaushalt soll u. a. ein Mittelstandsicherungsfonds finanziert werden. Mit diesem Zuschussprogramm wird die Förderlücke für Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten geschlossen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den geplanten Förderungen:

Maßnahmen des Bundes

Die Bundesregierung führt auf Basis des am 3. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Diese neuen KfW-Schnellkredite erweitern damit das KfW-Sonderprogramm und es wird ein weiterer umfassender Schutzschirm geschaffen angesichts der Herausforderungen, die mit der Corona-Krise einhergehen.
Unter der Voraussetzung, dass ein Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ gewährt werden.

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, Gelder aus dem KfW-Sonderprogramm über die Hausbank zu beantragen.

Zuschüsse werden für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu zehn Angestellten gewährt. Zuschüsse haben insbesondere bei kleineren Betrieben die größte Wirkung und werden deshalb in diesem Bereich vergeben. Das Ziel dieser Zuschüsse besteht in der wirtschaftlichen Existenzsicherung der Antragsteller und der Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe beispielsweise durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Unternehmer in Folge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und nicht bereits vorher. Der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.
In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein für die Ausgabe der Zuschüsse verantwortlich. (Hinweis: Seit dem 2. April 2020 gibt es ein aktualisiertes Antragsformular).

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Wirtschaftlichen Maßnahmen:
Hier finden Sie detaillierte Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein:
Hier finden Sie Informationen der KfW:

Unterstützung für Landwirte

Um Engpässe in Landwirtschaft und Gartenbau zu vermeiden, wird die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober auf 115 Tage ausgeweitet. Im April und Mai wird jeweils 40.000 Saisonarbeitskräften die Einreise nach Deutschland ermöglicht werden.
Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich“ dem nicht entgegensteht.

Des Weiteren unterstützen der Bundesverband der Maschinenringe und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern, deren bisheriger Erwerb (z.B. Student oder Gastronomie) aufgrund der Corona-Krise entfallen ist. Bürger können Landwirte unterstützen, um die Lebensmittelversorgung in Deutschland weiterhin zu sichern. Hierfür wurde die Plattform "Das Land Hilft" ins Leben gerufen. Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben. Ziel ist eine schnelle, kostenlose Verbindung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten.

Hier finden Sie detaillierte Informationen:

1.500 Euro Bonus für Pflegekräfte

Pflegekräfte sollen einen steuerfreien Bonus in Höhe von 1.500 Euro für Ihren enormen Einsatz in der Corona-Krise erhalten. Voraussetzung ist, dass der Bund den rechtlichen Rahmen schafft. Wir erwarten, dass der Bonus bundeseinheitlich über die Pflegekassen ausgezahlt wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Land 30 Mio. Euro bereitstellen.

Unterstützung für Studenten und Mitarbeiter an Hochschulen und Universitäten

Am Mittwoch hat die Bundesregierung neue Maßnahmen für BAföG-Empfänger und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beschlossen, die Erleichterungen im Umgang mit der Corona-Pandemie bewirken sollen.
Studierende, die bei der Bewältigung der Corona-Pandemie in systemrelevanten Bereichen helfen, sollen für diese Leistung auch Anerkennung erhalten. Zukünftig müssen Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht mehr auf das BAföG angerechnet werden. Um Nachteile für diejenigen zu vermeiden, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigt sind und hier ihre wissenschaftliche Qualifikationsarbeit schreiben, wurde die Befristungsobergrenze im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um vorerst 6 Monate verlängert. Das schafft Flexibilität und Planungssicherheit.

Gesetz zum Schutz der Kultur- und Sportszene

Konzerte, Theatervorstellungen, Sportereignisse und viele andere Freizeitveranstaltungen mussten wegen der aktuellen Kontaktsperren und strikten Versammlungseinschränkungen abgesagt werden. Die Veranstalter trifft dies besonders hart, weil nicht nur momentane Einnahmen wegbrechen, sondern auch absehbar kein neuer Umsatz möglich sein wird. Wenn nun die Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich ihr Recht auf Rückerstattung der Ticketpreise für die abgesagten Veranstaltungen geltend machten, drohte Veranstaltern das wirtschaftliche Aus.

Deshalb hat das Bundeskabinett am Dienstag die sogenannte Gutscheinlösung im Veranstaltungsbereich beschlossen. Diese schützt Veranstalter in der gesamten Kulturszene, vom Theater über Musik und Showbusiness bis hin zum Sport. Mit der Gutscheinlösung ist die Erstattung von Tickets zunächst ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Verbraucher Gutscheine beim jeweiligen Veranstalter, die sie bis zum 31. Dezember 2021 einlösen können. Nach Ablauf dieser Frist wandelt sich der Gutschein in einen Rückerstattungsanspruch um.

Kinderzuschlag

Um Familien zu unterstützen, die Einkommensausfälle aufgrund der Corona-Krise erlitten wird der Zugang zum Kinderzuschlag (max. 185€/Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensnachweis des Monats vor der Antragsstellung.

Kinderbetreuung

Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen sind und keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Verdienstausfall entschädigt. Im Infektionsschutz-Gesetz wird festgelegt, dass die Entschädigung 67 Prozent des Vedienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen kann.

Mieter

Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020 kann durch Stundung Rechnung getragen werden. Hartz IV: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.

Hinzuverdienstgrenze

Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von
6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.
Für alle weiteren Fragen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Trotz der aktuell angespannten Situation wünsche ich Ihnen ein schönes Osterfest und bleiben Sie gesund!
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Ihr
Sign-Gero
Gero Storjohann

Nächste Termine

Am Dienstag, den 14. April 2020 um 15:00 Uhr, bin ich mit dem Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck zu Gast im Segeberger Webtalk (www.wir-fuer-segeberg.de). Dort werden wir aktuelle Fragen der Corona-Krise diskutieren.

Um meine weiteren Termine zu sehen klicken Sie den Button:

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