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als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland sich seiner Verantwortung für Europa bewusst, gerade in Krisenzeiten.
Wir haben wiederholt ausländische Intensiv-Patienten aufgenommen und liefern medizinische Hilfsgüter und Beatmungsgeräte an unsere europäischen Partner. Auch konnten im europäischen Haushalt kurzfristig Hilfen in Milliardenhöhe mobilisiert werden. Weiteren notwendigen Schritten zur Krisenbewältigung gegenüber sind wir aufgeschlossen.
Für den sozialen und wirtschaftlichen Neustart in Europa brauchen wir effiziente und rechtssichere Lösungen. Es gibt Vorschläge, die Europäische Investitionsbank mit einem neuen Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen auszustatten. Zusätzlich könnte ein neues europäisches Kurzarbeitergeld-Programm Arbeitsplätze in ganz Europa schützen. Schließlich stünde auch der Europäische Stabilitätsmechanismus mit vorsorglichen Kreditlinien zur Finanzierung zielgenauer nationaler Maßnahmen in besonders betroffenen Mitgliedstaaten bereit. Alle Vorschläge stehen für starke europäische Handlungsfähigkeit. Deutschland ist bereit, die notwendigen Grundlagen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung Europas zu schaffen – im Rahmen der geltenden europäischen Verträge.

Alle wichtigen Informationen bezüglich Corona sowie Maßnahmen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein finden Sie immer aktuell auf meiner Website:

Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss vom 22. April 2020

1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um
mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des
Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7.
Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern)
des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.

3. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben
diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld
nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue
Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des
Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach
dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen
dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

4. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die
Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis
zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

5. Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische
Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter
Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen
(Verlustverrechnung).

6. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit
500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem
Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen
Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte
zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden,
die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.

Novelle der Straßenverkehrsordnung

Nach langen Beratungen tritt am 28. April 2020 die StVO-Novelle in Kraft. Damit wird Mobilität in Deutschland sicherer, klimafreundlicher und gerechter. Als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Verkehrssicherheit und Straßenverkehr freut es mich, dass die Novelle besonders schwächere Verkehrsteilnehmer stärkt.
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Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund,
Ihr
Sign-Gero
Gero Storjohann

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