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Unser Krisenmanagement wirkt.
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Deutschland erreicht in diesen Tagen wichtige Etappenziele auf dem Weg raus aus der Pandemie. Die Impfkampagne nimmt deutlich an Fahrt auf: Am gestrigen Donnerstag wurde bei den Erstimpfungen die Marke von 30% erreicht. Es gibt ermutigende Anzeichen dafür, dass die Bundesnotbremse greift: In Stormarn konnten gestern die Maßnahmen der "Notbremse" wieder ausgesetzt werden - die Inzidenz lag anhaltend unter 100. Und im Bundestag haben wir die "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19" beschlossen. Vollständig Geimpfte und Genesene erhalten damit wichtige Grundrechte zurück - ein entscheidender erster Schritt zurück in die Normalität, der mir Hoffnung gibt!
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Die souveräne Zukunft Europas gestalten.
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Die Schlagkraft der EU muss größer werden – und die Stimme Europas in der Welt klarer und deutlicher vernehmbar sein. Zum Auftakt der Konferenz zur Zukunft Europas am Sonntag, den 9. Mai 2021 wollen wir unsere nationale und unsere europäische Souveränität im Zusammenhang denken. Die großen Herausforderungen der Gegenwart wie der Klimawandel, die Sicherung der Welternährung, die Migration oder die Digitalisierung lassen sich nur mit mehr internationaler Zusammenarbeit und demokratischer Legitimation lösen. Dafür brauchen wir einen frischen Blick für das Wesentliche – für einen echten europäischen Mehrwert.
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Klimaschutz mit christdemokratischer und christsozialer Handschrift.
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Deutschland kann als Gesellschaft und als Wirtschaftsstandort gestärkt in eine klimaneutrale Zukunft gehen. Die Union sieht Nachhaltigkeit dabei immer in ihrer ganzen thematischen Breite und technologischen Vielfalt. Konsequenter Klimaschutz muss von Anfang an mit wirtschaftlicher Stärke und sozialem Ausgleich in Einklang gebracht werden und Menschen mitnehmen. Dafür stehen wir als Volksparteien. Aus der Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 ergibt sich als Konsequenz auch eine Anhebung der deutschen Ziele. Dabei setzen wir auf marktwirtschaftliche Lösungen, erneuerbare Energien und steigende private Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz.
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Antrag: Verantwortungsbewusster Umgang mit Kampfmitteln in Nord- und Ostsee – Technologien der maritimen Wirtschaft nutzen
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Nach aktuellen Schätzungen befinden sich in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee mindestens noch bis zu 1,63 Millionen Tonnen Munition, davon mindestens 300.000 Tonnen chemische Kampfstoffe. Die Gefahren durch die Munitionsaltlasten können durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden. Angesichts der großen Menge an Gefahrstoffen und der zu erwartenden Kosten ist eine sinnvolle und auf wissenschaftlichen Methoden basierenden Priorisierung unumgänglich. In diesem Zusammenhang haben wir wichtige Impulse formuliert und zahlreiche Forderungen an die Bundesregierung gerichtet.
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Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
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Dr. Helmut Kohl, „Kanzler der Einheit“, war der sechste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Als einer der bedeutendsten Politiker des 20. Jahrhunderts gestaltete er maßgeblich den Prozess der Wiedervereinigung. Er ergriff die Chance, welche die Deutschen in der DDR durch ihre Revolution, durch ihren Mut 1989 erst geschaffen hatten. Die europäische Integration setzte er entschieden und zum Wohle Europas und des Friedens in der Welt fort. In Anbetracht dieser herausragenden Lebensleistung haben wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz beschlossen, um die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung als Bundestiftung öffentlichen Rechts zu schaffen. Die Stiftung wird das politische Erbe bewahren, an das Wirken und die wichtigsten Erfolge Helmut Kohls erinnern und zur Auseinandersetzung mit ihrer historischen Bedeutung anregen. Stiftungssitz soll Berlin sein.
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Flächendeckende Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz)
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In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Gesetz für die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr verabschiedet. Das Gesetz legt die Grundzüge des Ausschreibungsverfahrens für Schnellladestandorte fest, enthält Regelungen für die Sondersituation an den Bundesautobahnen sowie für die Berücksichtigung der Interessen von Anbietern bereits bestehender Infrastruktur. Damit bringen wir einen weiteren Baustein zur Förderung der E-Mobilität auf den Weg.
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Baulandmobilisierungsgesetz
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Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, wird das wichtige Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau verfolgt. Zudem wird eine Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts ermöglicht. Dazu wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor, gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein oder betreffen die Neubegründung von Wohnungseigentum, die sogenannte Umwandlung.
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Parlamentarisches Patenschaft-Programm 2022/23
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In dieser Woche beginnt die Bewerbungsfrist für das kommende Programmjahr 2022/23 des Parlamentarischen Patenschaft-Programms (PPP). Der Bundestag vergibt über das PPP Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schüler und jungen Berufstätige. Hierbei übernimmt ein Bundestagsabgeordneter für die Zeit in den USA die Patenschaft für die Stipendiatin oder den Stipendiaten.
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Bewerbungsberechtigt sind Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.
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Vorgänger unseres Grundgesetzes:
Vor 150 Jahren trat die deutsche Verfassung in Kraft
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Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar und der ersten Wahl zum Reichstag im März 1871 verabschiedete dieser Reichstag im April 1871 die Verfassung des neu gegründeten Deutschen Reiches. Nach Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. wurde sie am 4. Mai 1871 veröffentlicht. Als großer Vermittler zwischen den liberalen Kräften in den deutschen Staaten, dem König von Preußen, der Führung des Norddeutschen Bundes, und den süddeutschen Staaten gilt Otto von Bismarck, der erster Reichskanzler in der nun geschaffenen konstitutionellen Monarchie wurde. Noch im Nachgang der Revolution von 1848 schlug der erste Versuch einer deutschen Verfassung – geschrieben von der Nationalversammlung der Paulskirche – fehl. Denn der preußische König Friedrich Wilhelm IV. hielt an seiner Herrschaft durch das Gottesgnadentum fest. Trotzdem führte die Paulskirche ein demokratisches Verständnis in die deutsche Gesellschaft ein, auf dessen Druck hin gut 20 Jahre später einer Verfassung nicht mehr ausgewichen werden konnte.
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Grüne Forderungen
Die Grünen werden in den kommenden Monaten des Wahlkampfes unser entscheidender politischer Gegner sein. Deshalb sollten wir ihr Wahlprogramm kennen und die Schwächen und Widersprüche in Diskussionen aufzeigen können. Ich werde mich also in den nächsten Wochen immer wieder mit einem Politikbereich und den grünen Positionen dazu genauer beschäftigen.
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Heute: Energie- und Klimapolitik
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Die Grünen fordern den Kohleausstieg bereits 2030 - nicht erst 2038. Zudem Klimaneutralität vor 2050 - Gaskraftwerke sollen also nur als Übergangstechnologie fungieren. Der Energiebedarf wird aber durch den Umbau von Industrie und Verkehr auf Strom stark ansteigen - und damit auch die Stromkosten. Das schadet der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und den Portemonnaies aller Bürger.
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Nach dem Willen der Grünen soll deshalb der Ausbau erneuerbarer Energien - Photovoltaik und Windkraft - zügig vorangetrieben werden. Das Ausbautempo müsste dabei im Vergleich zu den letzten 20 Jahren vervierfacht werden, so rechnet es sogar Jürgen Trittin vor. Das ist nicht realisierbar und Konflikte mit Anwohnern und Betroffenen sind vorprogrammiert. Beispiel Windenergie: "Verhinderungsplanungen, etwa über exzessive Mindestabstände zu Siedlungen, müssen der Vergangenheit angehören", steht im Grünen Programmentwurf auf S. 14.
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Das bereits lange grün regierte Baden-Württemberg ist beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit 31% (2019) nur Mittelmaß - bundesdeutscher Durchschnitt sind 50%.
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Auch 10% Windenergie wollten die Grünen in Baden-Württemberg bis 2020 erreichen - bis 2019 waren es gerade einmal 4,4%.
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Die Ziele klingen gut und ambitioniert, realistisch sind sie nicht.
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Ich wünsche Ihnen ein angenehmes und sonniges Frühlingswochenende!
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