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Schnell, verlässlich und sicher aus der Pandemie.
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Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen. Unsere Lebensqualität kehrt Schritt für Schritt zurück. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam wachsam bleiben. Um auch über den Sommer hinaus jederzeit schnell handlungsfähig zu sein, falls dies notwendig werden sollte, hat der Bundestag in dieser Woche die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ um bis zu drei Monate verlängert. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit weiteren Einschränkungen - der Beschluss ist in erster Linie Grundlage dafür, dass die Landesregierungen bei Bedarf überhaupt Regelungen treffen können. Bei einer - unter Umständen auch nur lokalen - Verschlechterung der Lage wäre es anderenfalls nötig, dass der Bundestag außerplanmäßig in der Sommerpause zusammentritt. Er müsste dann den Ländern die entsprechenden Kompetenzen erneut übertragen, um ihnen die Eindämmung des Virus' zu ermöglichen. Dies wollen wir damit verhindern.
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Zudem wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen verlängern (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe III).
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Wir stehen in der Verantwortung.
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Die politische Agenda ist dicht gedrängt. Angefangen bei der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über die bessere Bezahlung von Pflegekräften und weniger Bürokratie für Unternehmen (Register für Unternehmensbasisdaten) über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bis hin zu einem neuen Bundespolizeigesetz. Das ist unser Anspruch –wir setzen uns bis zum letzten Sitzungstag für Lösungen ein, zugunsten der Menschen und auch zugunsten der Unternehmen und Betriebe. Die sitzungsfreie Zeit im Sommer werden wir nutzen, um vor Ort in den Wahlkreisen viel mit den Menschen zu sprechen.
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Neustaat – Deutschland modernisieren, damit Gutes bleibt.
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Wir haben in der Pandemie erlebt, wie stark unsere Gesellschaft und unser Staatswesen sind. Zugleich ist der dringende Handlungsbedarf vor allem in Staat und Verwaltung unübersehbar. Wir wollen die richtigen Lehren aus den Erfahrungen der Pandemie ziehen und staatliches Handeln einfacher, agiler, digitaler und krisenfester machen. In einem Positionspapier stellen wir 40 konkrete Maßnahmen für einen „Neustaat“ vor: reibungslose Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Ebenen und Institutionen, agile Verwaltungsstrukturen für das 21. Jahrhundert, digitale Prozesse für Bürgerinnen und Bürger, vorausschauende und krisenfeste politische Lösungen. Wir wollen hier Ideengeber und Motor eines aufkommenden Modernisierungsjahrzehnts sein.
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Petitionsausschuss übergibt Tätigkeitsbericht 2020
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Die Obleute übergeben gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschuss den Arbeitsbericht 2020 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages.
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Das vierte Jahr in Folge ist die Zahl der Neueingaben stark gestiegen auf nunmehr über 14.300 Petitionen. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Es zeigt, dass wahrgenommen wird, wie Petitionen beim Deutschen Bundestag zu Veränderungen führen, Gesetzesinitiativen beeinflussen und in vielen Einzelfällen schon Abhilfe geschaffen haben.
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Internationaler Schüleraustausch 2021/2022 - Gastfamilien in Schleswig-Holstein gesucht!
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Der Deutsche Bundestag und der amerikanische Kongress unterstützen auch in diesem Jahr wieder SchülerInnen aus beiden Nationen, um jungen Menschen die Verwirklichung eines Traumes zu ermöglichen: Ein Schuljahr im Ausland!
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Ab Ende August 2021 sind amerikanische High School SchülerInnen für ein Schuljahr im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms überall in Deutschland zu Gast. GIVE e.V. sucht, als eine der vom Bundestag mit der Durchführung des Programms beauftragten Organisationen, für die jungen StipendiatInnen nette Gastfamilien in der Region.
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„Es ist gut, dass das Parlamentarische Patenschaftsprogramm in diesem Jahr wieder stattfinden kann“, sagt der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU). „Wir suchen jetzt noch Familien, in denen unsere amerikanischen Gäste unterkommen können. Bitte melden Sie sich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, eine Schülerin oder einen Schüler aufzunehmen!“
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Alle GastschülerInnen sind aufgeschlossene junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren, die sich in Auswahlverfahren für ihren Aufenthalt qualifiziert haben. Die jungen Gäste erwarten kein Besuchs-, Reise- oder Unterhaltungsprogramm - sie möchten einfach als weiteres Familienmitglied das Leben ihrer Gastfamilie teilen. Als Gasteltern kommen alle Familien in Betracht, die bereit sind, einem Gastkind Heim und Herz zu öffnen.
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Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
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Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa gehen erfreulicherweise zurück. Dennoch besteht die Gefahr immer noch fort. Tausende Menschen stecken sich pro Woche an, hunderte sterben. Die pandemische Situation entspannt sich noch nicht völlig, die Gefahr ist durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus noch nicht völlig gebannt. Die Voraussetzung für eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite besteht also fort. Der Beschluss des Bundestages ist die Grundlage für zahlreiche Rechtsverordnungen und Anordnungen der Bundesregierung oder der Landesregierungen - sie leisten weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie. Der Beschluss gilt längstens drei Monate. Nicht zu verwechseln ist dieser Beschluss zur epidemischen Lage mit der Bundesnotbremse, also die gesetzliche Regelung mit sehr konkreten Maßnahmen, die ab einer Inzidenz von 100 gilt: Diese Notbremse läuft bis zum 30. Juni 2021 und wird nicht verlängert.
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Bundesklimaschutzgesetz
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Mit dem Gesetzentwurf haben wir in erster Lesung über neue Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (- 65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität) beraten. Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.
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Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
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Wir befassen haben uns in zweiter und dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf befasst, der die Qualität der Versorgung der Versicherten bei Krankenhausbehandlungen weiter verbessert. Leistungen für die Versicherten sollen ausgeweitet werden, indem beispielsweise der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für planbare Eingriffe erweitert wird. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden. Für die Behandlung von Adipositas ist ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm vorgesehen. Weiterhin soll die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden. Auch die ambulante Notfallversorgung wird durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus entlastet. Zusätzlich wird die Pflegeversicherung in Teilen reformiert, womit insbesondere gesichert werden soll, damit Pflegekräfte nach Tarifverträgen bezahlt werden.
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Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten
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In zweiter und dritter Lesung haben wir diesen Gesetzentwurf verabschiedet, der in Erfüllung des Koalitionsvertrages die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen soll. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. In den Beratungen ist eine hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksame, aber auch für die Wirtschaft umsetzbar Einigung gefunden worden. Denn auch entwicklungspolitisch ist es geboten, verantwortlich gestaltete Handelsbeziehungen und Investitionen nicht zu erschweren. Eine neue zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist ausgeschlossen, das haben wir im parlamentarischen Verfahren klarstellen und regeln können. Das Gesetz wird ab 2023 verbindlich für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 600 Unternehmen), und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland (ca. 2.900 Unternehmen).
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Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
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Wir haben in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem künftig die Insolvenzsicherung für Pauschalreisen über einen Reisesicherungsfonds erfolgen soll. Dieser Fonds soll in der Rechtsform einer GmbH organisiert sein und ein Fondsvermögen verwalten, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds soll die bisherige Absicherungsform, die von den Versicherungen angeboten werden, grundsätzlich ablösen. Die Voraussetzungen hierfür werden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Eine Änderung ist aufgrund der durch die Thomas-Cook-Insolvenz und Covid-19-Pandemie entstandene Krise auf dem Markt der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen notwendig.
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Änderung des Abgeordnetengesetzes - Verbesserung der Transparenzregeln für Abgeordnete
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Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes werden mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung diskutiert haben, deutlich verbessert. Ein neuer Elfter Abschnitt des Abgeordnetengesetzes soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert.
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Grüne Forderungen
Die Grünen werden in den kommenden Monaten des Wahlkampfes unser entscheidender politischer Gegner sein. Deshalb sollten wir ihr Wahlprogramm kennen und die Schwächen und Widersprüche in Diskussionen aufzeigen können. Ich werde mich also in den nächsten Wochen immer wieder mit einem Politikbereich und den grünen Positionen dazu genauer beschäftigen.
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Neben ihren Kernthemen Klima, Naturschutz und Landwirtschaft gilt es für die Grünen, sich auch in anderen Bereichen zu profilieren, so z. B. auch in der Sozialpolitik.
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Heute schämen sich sowohl Grüne als auch SPD für die überaus erfolgreiche Einführung des Hartz IV-Systems mit ALG I und ALG II. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) soll nach dem Willen der Grünen zukünftig "überwunden" werden und durch die sanktionslose "Garantiesicherung" ersetzt werden. Warum Transferempfänger keine Eigenleistung mehr erbringen sollten, muss dem Steuerzahler aber ersteinmal plausibel gemacht werden.
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Minijobs sollen abgeschafft werden und eine "Bürgerversicherung" die Aufteilung in private und staatliche Krankenversicherung langfristig beenden und verstaatlichen.
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Bei der Rente fordern die Grünen eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48%, notfalls finanziert durch weitreichende Zuzahlungen aus der Steuerkasse. Dies ist erstaunlicherweise eine Politik gegen die junge Generation. Für diese macht es keinen Unterschied, ob sie durch höhere Steuern oder höhere Rentenversicherungsbeiträge zur Kasse gebeten werden.
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Kulturell sind den Grünen die klassischen Vertreter des Sozialstaates - Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände - eher fremd. Die Sozialpolitik in den grün mitregierten Ländern zeigt, dass hier eher die Bedürfnisse von Randgruppen in den Mittelpunkt gerückt werden, die von der Sozialpolitik bisher vernachlässigt wurden - so z. B. Migranten, pflegende Angehörige, nicht-medizinische Gesundheitsberufe, Hebammen oder die Selbsthilfe.
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Alles in allem kosten - nicht nur die sozialpolitischen - Vorstellungen der Grünen sehr viel Geld. Im Gegenzug sind Steuererhöhungen (Vermögens- und Einkommenssteuer) und eine "moderne Ausgestaltung" der Schuldenbremse geplant. Das unterstützen wir von der Union nicht. Die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise ist finanzpolitisch anspruchsvoll genug.
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Daneben zieht sich die besondere Bedeutung der Anliegen von Minderheiten und Randgruppen durch das ganze Wahlprogramm der Grünen. So humanistisch und wichtig dieser Ansatz grundsätzlich ist: Die Mehrheitsgesellschaft, die für die Kosten aufkommt, sollte darüber nicht vergessen werden.
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
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