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Bundes-Klimaschutzgesetz

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In Fortsetzung der ersten Lesung in der letzten Sitzungswoche haben wir in dieser Woche nun in zweiter und dritter Lesung ehrgeizigere Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (-65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität) beschlossen. Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 haben wir abgesenkt und den Prozess zu deren Festlegung nach 2030 konkret geregelt. Die Ziele sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, sind jetzt deutlich verschärft worden. Wir achten damit darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.

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Politik mit Augenmaß: Klimaschutz, Arbeitsplätze, neue Technologien.
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche wichtige energie- und klimapolitische Weichenstellungen für Deutschlands klimaneutrale Zukunft beraten. Dazu gehören u.a. der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, das Repowering von Windkraftanlagen, die Digitalisierung der Energieversorgung und Entlastungen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb (Carbon-Leakage-Verordnung). Mit Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz haben wir wir unsere Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit klaren Festlegungen und jährlichen Minderungszielen konkretisiert. Mit unserer Politik haben wir dafür gesorgt, dass Deutschland beim Klimaschutz konsequent vorangeht, immer anschlussfähig für europäische und internationale Entwicklungen.

Union steht für einen starken Staat.
Wir setzen uns für einen wehrhaften Staat ein, der seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen kann. Zwei aktuelle Beispiele: Wir haben so genannte Internet-Feindeslisten, mit denen politisch missliebige Personen gekennzeichnet werden, endlich unter Strafe gestellt. Wir wollen außerdem durch eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen, dass Cyberstalking-Opfer zukünftig besser geschützt sind und Täter schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.

Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen - Zulassungsverfahren

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Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, dient unter anderem der Umsetzung von Verfahrensvorgaben aus der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). Änderungen erfolgen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Wir bringen so das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Uns ist wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden.

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

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Mit dem am 4. September 2019 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen. Für die Umsetzung eines Teils dieser Maßnahmen – beispielsweise die Eindämmung von Lichtverschmutzung oder die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope – waren Rechtsänderungen im Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Diese erfolgen mit diesem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten haben. Dieses Gesetz hat gemeinsam mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung spürbare Auswirkungen auf Teile der Landwirtschaft. In zähen Verhandlungen ist es uns gelungen, für die betroffenen Landwirte im Rahmen der GAK 65 Millionen Euro jährlich für einen Erschwerungsausgleich zu erreichen. Diese sind bereits im Haushaltsentwurf 2022 enthalten, den das Bundeskabinett diese Woche beschließt.

Zukunft der Innenstädte – Perspektiven für lebendige Städte und Zentren

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In diesem Antrag haben wir uns mit den Auswirkungen der Pandemie auf unsere Innenstädte befasst. Die Herausforderungen, vor denen die Städte und Gemeinden stehen, sind Großteils zwar nicht neu – die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirken aber wie ein Katalysator und beschleunigen bereits laufende Veränderungsprozesse. Die Länder und Kommunen müssen sich frühzeitig auf diese sich verändernde Situation einstellen und passende Konzepte entwickeln. So können sie dem Ladensterben entgegenwirken und damit die Stabilisierung und Wiederbelebung der Innenstädte langfristig gewährleisten. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel die Zukunft der Innenstädte zu stärken und Strategien für lebendige Städte und Zentren zu erarbeiten.

Änderung des Regionalisierungsgesetzes

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Mit dem Entwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutiert haben, wird auf die finanziellen Nachteile, zu denen die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 und 2021 im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geführt hat, eingegangen. Der Bund hat daher die Länder durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. Die Regionalisierungsmittel werden im Jahr 2021 nochmals um insgesamt eine Milliarde Euro erhöht. Die Länder nehmen einen nachträglichen Mittelausgleich entsprechend der in den Jahren 2020 und 2021 tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteile vor. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung.

Start erfolgreich – Reform der Bundesfernstraßenverwaltung konsequent voranbringen

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In diesem Antrag haben wir uns mit der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung befasst – eines der größten Bund-Länder-Reformvorhaben in der Geschichte unseres Staates. Unsere Autobahnen sind und bleiben für Deutschland und Europa vieles in einem: Lebensader der Mobilität, Wachstumsmotor für die Wirtschaft und Bindeglied für die Nationen in Europa. Das Netz der Autobahnen in Deutschland umfasst derzeit rund 13.000 Kilometer. In den kommenden Jahrzehnten geht es einerseits darum, dieses Autobahnnetz in seiner Substanz zu erhalten, andererseits muss es mit Blick auf die Anforderungen der Zukunft leistungsfähiger, innovativer, digitaler und nachhaltiger werden.

Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen (Änderung des Baurechts)

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Mit diesem in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Tierwohls von Jungsauen und Sauen. In Fällen, in denen zur Änderung einer bestehenden Tierhaltungsanlage ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich ist, können Baumaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls mitunter nicht umgesetzt werden. Die Anlage wird dann weiterhin wie bisher betrieben, da ohne bauliche Änderung die Verbesserung des Tierwohls nicht Reduzierung des Bestandes möglich ist. Wir sorgen dafür, dass Tierhaltungsanlagen für Sauen und Jungsauen weiterhin im Außenbereich geändert werden dürfen, soweit die Änderung der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird.

Grüne Forderungen

Die Grünen werden in den kommenden Monaten des Wahlkampfes unser entscheidender politischer Gegner sein. Deshalb sollten wir ihr Wahlprogramm kennen und die Schwächen und Widersprüche in Diskussionen aufzeigen können. Ich werde mich also in den nächsten Wochen immer wieder mit einem Politikbereich und den grünen Positionen dazu genauer beschäftigen.

Heute: Identitätspolitik
Die Grünen sehen sich gerne als Vertreter, Sprecher und Verteidiger von Minderheiten und Benachteiligten jeder Art. Quoten stellen für sie ein beliebtes und immer wieder gefordertes Mittel dar. Dies reicht sogar bis in die Außen- und Sicherheitspolitik ("Wir gestalten Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik feministisch"), wo sie eine 50%-Frauenquote bei allen diplomatischen und multilateralen Verhandlungen und im Auswärtigen Dienst fordern.
Aber auch Fragen des Lebensstils und bestimmte Haltungen, über die sich Identität definieren lässt, spielen für die Grünen eine große Rolle (z. B. Mobilität, Ernährung, Sprache).
Dabei ist ein Wahlkampf mit Themen problematisch, die die Identität und das Zugehörigkeitsgefühl der Menschen berühren. Im Ergebnis spaltet diese Diskussion mehr und schließt aus, als dass sie das Gemeinsame betont. Gerade aber die Lagerbildung und Polarisierung innerhalb der Gesellschaft ist in den letzten Jahren zu einem Problem herangewachsen. Als Volkspartei sehen wir dagegen eher das Verbindende und wollen jeglichen Strömungen entgegen wirken, die das Auseinanderdriften politischer und gesellschaftlicher Ansichten verstärken.

Realitätscheck:
Die Grünen sehen sich zwar als Vertreter der Benachteiligten und der Randgruppen, sind aber eigentlich eine Partei der städtischen akademischen und weißen Mittelschicht. 72% der Mitglieder haben einen Hochschulabschluss. Das Netto-Haushaltseinkommen der Grünen-Wähler ist inzwischen eines der höchsten im Vergleich aller Parteien.

Fazit:
Mit Identitätspolitik sollte kein Wahlkampf gemacht werden. Identitätskonflikte mobilisieren zwar die eigene Anhängerschaft, schaden aber der Demokratie. In der Sache besteht häufig relative Einigkeit (z. B. Schutz des Klimas). Gerungen werden sollte um konkrete Konzepte, wie wir unsere Zukunft gestalten.

Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer!
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