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Sie werden mir sicherlich zustimmen: Es war eine aufregende Woche. Sehr deutlich ist geworden, dass es immer schwieriger wird, einen Konsens darüber zu finden, wie monentan der richtige Weg durch die Pandemie aussehen soll. Aber auch andere Themen lassen uns nicht los:

Aufklärung. Transparenz. Verhaltenskodex.
Die Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen – die Vorwürfe gegen einzelne Abgeordnete – waren verstörend und haben uns auf eine harte Belastungsprobe gestellt. Wir haben umgehend reagiert. Mit Aufklärung, Transparenz und einem Verhaltenskodex wollen wir verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand hat eine
10-Punkte-Transparenzoffensive vorgestellt, an deren Umsetzung wir bereits arbeiten – sehr zügig, aber auch mit der erforderlichen Sorgfalt.
Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein, ist Ehre und Verpflichtung zugleich. Wer dieses Amt ausüben darf, muss sich dabei allein am Nutzen für das Gemeinwohl orientieren. Das ist und das bleibt unser Anspruch.

Union muss in Pandemie zusammenführen.
Wir sind in Deutschland in einem schwierigen Spagat. Auf der einen Seite sehen wir große Erschöpfung in den Familien, in den Schulen, in den Unternehmen, den Geschäften und bei Selbständigen. Die angespannte Lage zeigt sich deutlich bei unzähligen Gesprächen in unseren Wahlkreisen. Andererseits sehen wir wieder steigende Infektionszahlen und wachsende Belastungen des medizinischen Personals und der Krankenhäuser.
Auch wenn der Wunsch, wieder zur Normalität zurückzukehren, zutiefst verständlich ist, können wir noch keine Entwarnung geben. Lockerungen zum falschen Zeitpunkt würden die Pandemie leider immer nur noch weiter verlängern. Das ist unpopulär, entspricht aber auch den Einschätzungen der Wissenschaftler.
Für ein erfolgreiches Krisenmanagement braucht es zweierlei: Klare, nachvollziehbare und vor allem einheitliche Regeln, die sich im Alltag bewähren. Und es braucht eine ständig verbesserte Test- und Impfstrategie. Hier wollen wir als Fraktion weiter unseren Beitrag leisten, den Exekutiven in Bund und Ländern Hinweise zu geben, die wir aus den Wahlkreisen mitnehmen. Es gilt jetzt, für ein paar Wochen noch einmal eng zusammenstehen. Denn in diesen Tagen entscheidet sich, wie wir den Sommer verbringen können.

Wir stellen die finanziellen Weichen für Europas Zukunft.
Der endgültige Durchbruch beim Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) gelang unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr. In einem historischen Akt der Solidarität verständigten sich die Mitgliedstaaten auch auf das zeitlich begrenzte und einmalige Aufbauinstrument „Next Generation EU“. In dieser Woche stimmen wir beiden Beschlüsse im Deutschen Bundestag zu. Wir erwarten und erhoffen uns aus Brüssel und den Mitgliedstaaten eine „immer bessere Union“ („ever better Union“). Eine schlagkräftige EU, die zielstrebig an ihrer eigenen Souveränität in Wirtschaft, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Forschung und Verteidigung arbeitet.

Fernseh-Interview auf Noa4

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Beim "Talk in der Moorbek Passage" habe ich mich zu Fragen des Moderators Michael Eggert zum Thema Corona und zur aktuellen Lage geäußert.
Wenn Sie es gestern Abend noch nicht gesehen haben, können Sie das Interview im Internet unter www.noa4.de und demnächst auch auf meiner Homepage anschauen.

Digitale Berlinfahrt mit Bundestagsführung

Digitale Berlinfahrt
25 Schüler konnte ich am Donnerstag Abend digital in Berlin empfangen. Die Jugendakademie Segeberg und der Kreisjugendring Stormarn hatten zu der "Digitalen Berlinfahrt" eingeladen. Eine Stunde habe ich mit den Jugendlichen diskutiert und von meiner Arbeit als Abgeordneter berichtet. Danach gab es eine virtuelle Führung durch den Bundestag, bei dem auch noch eine Menge Fragen beantwortet werden konnten. Es freut mich, dass ich als erster Bundestagsabgeordneter einen solchen digitalen Besuch ermöglichen konnte und hoffe darauf, dass es in Zukunft mehr solcher Besuche geben wird!

Ausgewählte Themen aus dem Bundestagsplenum dieser Woche:

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Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, dient dazu, der Notifikation des Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit durch die Europäische Union gegenüber dem Vereinigten Königreich und Nordirland zuzustimmen. Eine fristwahrende vorläufige Notifikation ist vor dem 15. Januar 2021 erfolgt. Später kann Deutschland dann mit dem Vereinigten Königreich einen völkerrechtlichen Vertrag im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens aushandeln, um die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern und Selbständigen weiterhin anzuwenden. So kann sichergestellt werden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig zwischen den Sozialsystemen beider Staaten wechseln müssen.

Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich

Parallel zum oben genannten Gesetz haben wir in zweiter und dritter Lesung ein Vorhaben beschlossen, das die weitere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der sozialen Sicherheit regeln soll. Hierzu wurde im Rahmen des Brexits das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Parteien vereinbart. In diesem Gesetz werden die für die Durchführung zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt.

Berufliche Bildung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

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Der Antrag unterstreicht die Bedeutung beruflicher Bildung für die wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern, worin Deutschland besondere Erfahrungen und Fähigkeiten besitzt, die es effizient einzusetzen gilt. Er begrüßt die bereits bestehenden deutschen Aktivitäten im Bereich der beruflichen Bildung in Entwicklungsländern sowie die Mitwirkung von Unternehmen bei der Entwicklung arbeitsmarktgerechter Ausbildungsinhalte. Außerdem fordert der Antrag weitere Unterstützung für Programme, die der Verbesserung von Berufsausbildung in den Partnerländern dienen. Dazu gehört auch der Erfahrungstransfer durch deutsche Unternehmen. Der Antrag flankiert die Schwerpunktsetzung des Reformkonzepts "BMZ 2030" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

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In erster Lesung haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausschöpfen. Damit dies gelingt, müssen die umfangreichen bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Der Entwurf schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Die Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen stärker genutzt werden. Eine weitere Maßnahme ist das Ausweiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitsbereich durch Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes. Videosprechstunden sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich werden. Schließlich sollen weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

Lobbyregistergesetz

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In zweiter und dritter Lesung haben wir die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters beschlossen, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie gegenüber Abgeordneten oder Fraktionen sowie deren Mitarbeiter Interessenvertretung betreiben. Die Registrierungspflicht auch für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung für Gespräche mit Ministerialbeamten ab Ebene der Unterabteilungsleiter. Die Gespräche der Interessenvertreter mit Abgeordneten und Bundesregierung selbst müssen nicht dokumentiert oder eingetragen werden. Die Freiheit des Mandats bleibt also unberührt. Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten im Wahlkreis wird etwas zurückhaltender geregelt; die Eintragungspflicht greift nur dann, wenn die Interessenvertretung regelmäßig oder auf Dauer betrieben wird.

Bundeswasserstraßengesetz

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Schwerpunkt des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, ist die Übertragung der hoheitlichen Zuständigkeit für Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus an Binnenwasserstraßen des Bundes von den Ländern auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist. Dadurch lassen sich Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen nutzen und es entstehen neue Synergien u.a. dadurch, dass die frühzeitige Einbindung ökologischer Zielsetzungen in verkehrliche Projekte deren gesellschaftliche Akzeptanz steigern und damit ihre Umsetzung beschleunigen kann. Das Gesetz enthält außerdem erstmalig eine gesetzliche Definition des Begriffs des allgemeinen Verkehrs, der um die wichtigen Wirtschaftsfaktoren Fahrgastschifffahrt sowie Sport- und Freizeitverkehr mit Wasserfahrzeugen erweitert wird.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Einschränkungen frohe Osterfeiertage!
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