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Liebe(r) Newsletter Abonnent,
die Pandemie-Lage bleibt kritisch. Wir verzeichnen bundesweit steigende Infektionszahlen, immer mehr Coronapatienten in Intensivbehandlung und zu hohe Todeszahlen. Gleichzeitig erfahren wir immer neue Details über die drohenden langfristigen Folgen einer Corona-Erkrankung. Diese Entwicklungen erfordern entschlossenes politisches Handeln. Wir müssen die dritte Welle brechen, und zwar sehr schnell. Mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz haben wir die Möglichkeit, mit klaren und einheitlichen Schutzstandards für ein effizienteres und verbindlicheres Krisenmanagement zu sorgen.
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Beispiellose finanzielle Unterstützung in der Krise.
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Die wahre Größe unserer aktuellen Herausforderungen spiegelt sich auch im Bundeshaushalt wider (Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Die geplante Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro ist die mit Abstand höchste jemals geplante Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wir leisten historische Unterstützung unter anderem durch aufgestockte Unternehmenshilfen (plus 25,5 Mrd. Euro), mehr Mittel für die Impfstoffbeschaffung (plus 6,2 Mrd. Euro) und höhere Kompensationen für die Krankenhäuser (plus 1,5 Mrd. Euro). Hier zeigt sich, wie wichtig der haushaltspolitische Soliditätskurs der Union war und ist.
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Aufbruchssignal für Reformen in unserem Land.
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In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Betrieben, Familien und im Ehrenamt – überall leisten die Menschen in unserem Land Großes. Mit beherzter Politik wollen wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft gut gerüstet sind. Auf der Klausurtagung des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands haben wir intensiv über notwendige Reformen für staatliche Institutionen und föderale Verantwortlichkeiten, für die Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung und für einen schlagkräftigen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz diskutiert. Wir werden in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit Bürgern, Praktikern und Experten führen und dabei konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Im Sommer wollen wir diese dann als Position unserer Fraktion beschließen.
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AstraZeneca-Impfung im Bundestag
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Im Bundestag konnte jetzt allen Über-60-jährigen Angestellten und Abgeordneten ein Impfangebot mit AstraZeneca gemacht werden. Ich freue mich sehr, dass ich so unverhofft schnell zu einer Impfung gekommen bin! Auch die Kanzlerin ist heute geimpft worden.
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Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen
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Ausgewählte Themen aus dem Bundestagsplenum dieser Woche:
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Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
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In erster Lesung haben wir das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beraten, mit dem die aktuelle dritte Welle der Coronaverbreitung gebrochen werden und somit Leben und Gesundheit viele Menschen konkret geschützt werden soll. Die Ausbreitung des Coronavirus hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht. So kann der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprochen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sichergestellt werden. Wir wollen durch eine solche gesetzliche Regelung eine bundesweit klare Rechtslage schaffen.
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Wir haben dieses Gesetz als Fraktionsinititaive eingebracht und wollen es nächste Woche nach intensiven Beratungen abschließen. Wir werden die schwierige Güterabwägung in der aktuellen Lage als einziges demokratisch direkt legitimiertes Verfassungsorgan des Bundes vornehmen. Inhaltlich sollen damit bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner geschaffen werden. Bei Überschreiten dieser sehr hohen Fallzahl treten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Unterschreitet die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die 100er-Schwelle, treten diese Notmaßnahmen außer Kraft. Damit wollen wir ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindern.
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Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen gelten nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag. Damit wird die Begleitung der exekutiven Maßnahmen durch uns, den Deutschen Bundestag, ermöglicht und das Demokratieprinzip gestärkt.
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Nachtragshaushalt 2021
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Mit dem Nachtragshaushalt 2021, den wir in erster Lesung beraten haben, soll die Nettokreditaufnahme des Bundes um 60,4 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro erhöht werden. Grund dafür ist das andauernde Pandemie-Geschehen. Von den 60,4 Mrd. Euro zusätzlicher Nettokreditaufnahme entfallen 49,1 Mrd. Euro auf höhere Ausgaben (Unternehmenshilfen, Covid-19-Vorsorge, Gesundheit, Zinsen und AKW-Ausgleichszahlungen) sowie 11,3 Mrd. Euro auf geringere Einnahmen (Steuern und Bundesbankgewinn).
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Die gemäß der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme wird um 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit der Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse wegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Die außerordentliche Neuverschuldung ist gemäß dem Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten zu tilgen.
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Ein Sonder-Newsletter zur Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen folgt am Montag.
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Bundestagsrede zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
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Wir haben in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz beschlossen, mit dem Änderungen im Bundesfernstraßengesetz und im Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgenommen werden. Ein Ziel des Gesetzes ist die Entlastung kommunaler Haushalte zur Verbesserung der Investitionsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommunaler Radwege. Ferner dienen die Regelungen dazu, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und damit Investitionen in das Schienennetz zu beschleunigen. Ein weiteres Ziel ist, stark frequentierte Bundesfernstraßen vom Regionalverkehr zu entlasten.
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Was dieses Gesetz konkret für den Radverkehr bedeutet habe ich in meiner Rede im Plenum verdeutlicht und Sie können diese hier anschauen:
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Die Schiene europaweit stärken – Das Jahr der Schiene erfolgreich nutzen
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Die Europäische Kommission hat 2021 als das Europäische Jahr der Schiene ausgerufen. Deutschland steht dabei als größtes Bahnland der Europäischen Union nicht nur geographisch im Mittelpunkt, sondern muss in diesem Jahr auch Takt- und Impulsgeber fungieren. Unser Antrag würdigt zum einen die von der Bundesregierung bereits erreichten Ziele, unter anderem im Lärm- und Klimaschutz sowie in der Digitalisierung. Gleichzeitig haben wir die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Jahr der Schiene zu nutzen, um für den Schienenverkehr als nachhaltigen Verkehrsträger zu werben. Darüber hinaus soll der grenzüberschreitende europäische Schienenverkehr gefördert werden.
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Änderung des Luftverkehrsgesetzes
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Mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten haben, werden Anpassungen bei der Gebührenerhebung für die Flugsicherung vorgenommen. Künftig sollen auch kleinere Flughäfen in das System der Deutschen Flugsicherung einbezogen werden können. Hierfür stellt das Gesetz klare Kriterien auf.
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Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024 Mikroelektronik: Vertrauenswürdig und nachhaltig – Für Deutschland und Europa
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Das neue Rahmenprogramm Mikroelektronik ist darauf ausgerichtet, die technologischen Voraussetzungen für eine nachhaltige Digitalisierung zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise Spezialprozessoren für Künstliche Intelligenz, Hochfrequenzelektronik für Radar-Sensoren und zukünftige Funk-Kommunikationstechnologien. Die Forschungsthemen sind so gewählt, dass sie volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Anwendungsfelder stärken: Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Industrie 4.0 oder Smart Health. Bis 2024 stehen insgesamt rund 400 Millionen Euro zur Förderung bereit. Das Programm knüpft an die Erfolge des Vorgängerprogramms von 2016 an, dem ersten spezifischen Elektronik-Forschungsprogramm der Bundesregierung.
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Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Frühlingsbeginn und passen Sie auf sich auf!
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