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Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland hat dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Unsere Maßnahmen zu Beginn der Corona-Pandemie waren auch deshalb so erfolgreich, weil Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang gezogen haben. Diesen Zusammenhalt gilt es auch in der aktuellen Lockerungsphase zu erhalten. Hierbei spielen das Parlament und insbesondere seine Abgeordneten eine Schlüsselrolle. Sie erwarten von uns klare und einheitliche Leitlinien auf dem Weg aus der Krise. Uns als Abgeordneten kommt in dieser Situation des Abwägens zwischen Gesundheitsschutz, unternehmerischer Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Freiheit in Bund, Ländern und Gemeinden eine hohe Verantwortung zu. Wir brauchen offene und ehrliche parlamentarische Debatten sowohl über die Akzeptanz und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen als auch über ihre nachhaltige Finanzierung. Das sind wir Ihnen, aber auch uns selbst schuldig.
Alle wichtigen Informationen bezüglich Corona sowie Maßnahmen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein finden Sie immer aktuell auf meiner Website:

Politischer Gestaltungsauftrag für Deutschland und Europa

Klare politische Prioritäten und eine vorausschauende Haushalts- und Finanzpolitik bleiben auch in der Krise die Richtschnur unserer Politik. Der wirtschaftliche Einbruch in Deutschland und bei unseren europäischen Nachbarn ist gewaltig und vielerorts noch gar nicht abschließend zu beziffern. Deutschland war in der Krise solidarisch und wird es auch in Zukunft sein. Gleichzeitig wollen wir an bewährten Regeln festhalten.
Unsere gemeinsame Geschichte und vielfältig gewachsene wirtschaftliche und politische Integration machen deutlich, dass Deutschland nur im Einklang mit seinen europäischen Nachbarn gestärkt aus dieser historischen Krise kommen kann. Das ist der politische Gestaltungsauftrag für Deutschland und Europa in den kommenden Wochen und Monaten – insbesondere während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020.

Neustart mit nachhaltigem Wachstum

Die Corona-Pandemie hat viele Gewissheiten in Frage gestellt und Handlungsbedarf aufgezeigt. Unser wirtschaftlicher Neustart wird nur dann gelingen, wenn wir unsere Kräfte auf nachhaltiges Wachstum konzentrieren: internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen beschleunigen, Klimaschutz in innovative und effiziente Lösungen einbetten. Bei jeder politischen Entscheidung in den kommenden Wochen sollte klar sein, wie sie unser Wachstumspotenzial auf Dauer weiter erhöhen kann und somit Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land sichert.

220.000€ Förderung für die Sanierung der Marienkirche in Bad Segeberg

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Gero Storjohann (Mitte) mit dem Vorsitzenden des Fördervereins Prof. Asmus Hintz (links) und Kirchenbeiratsvorsitzende Dr. Kirsten Geißler (rechts).
Die Marienkirche in Bad Segeberg erhält Fördermittel in Höhe von 220.000 Euro. In seiner Sitzung am Mittwoch, den 6. Mai 2020 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Vergabe von Fördermitteln aus dem "Denkmalschutzsonderprogramm" entschieden.
Diese Entscheidung war aufgrund der Corona-Pandemie zunächst verschoben worden. Unklar war auch, ob die Fördermittel weiterhin in voller Höhe für den Denkmalschutz zur Verfügung stehen sollten. Wie geplant wurden jetzt jedoch 30 Millionen Euro auf verschiedene Denkmalschutz-Projekte im gesamten Bundesgebiet verteilt.
Ich freue mich in dieser Situation ganz besonders, dass es gelungen ist, diese Fördermittel für die Marienkirche zu erhalten. Sie sind für die Fortführung der Sanierung unbedingt notwendig. Ich habe die Marienkirche bereits im September 2018 besucht. Damals erklärte der Vorsitzende des Fördervereins, Prof. Asmus Hintz und die Kirchenbeiratsvorsitzende Dr. Kirsten Geißler die geplante Sanierung.

Im ersten Bauabschnitt war bereits das Querhaus sowie der Altarraum bearbeitet worden. Die Fördermittel des Bundes kommen nun dem zweiten Bauabschnitt zugute. Es sollen das Langhaus und die Turmräume saniert werden. Dabei wird die veraltete und teilweise bereits gefährliche Elektroinstallation modernisiert. Die Orgelempore wird ebenfalls erneuert und die Heizungs- und Elektroinstallationen in diesem Bereich werden vorbereitet.
Im dritten und letzten Bauabschnitt sollen schließlich die Orgelempore und die Turmnebenräume saniert werden sowie die neue Orgel eingebaut werden.

Änderungsantrag zum Bundesfernstraßengesetz (8. FStrÄndG)

In der Sitzung am 6. Mai 2020 hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages die Verlängerung der Befreiung von Erdgas-Fahrzeugen von der Lkw-Maut bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Sie wäre sonst Ende 2020 ausgelaufen.
Das Thema wird nächste Woche im Rahmen des Bundesfernstraßengesetzes im Bundestag debattiert. Auch ich werde als Mitglied des Verkehrsausschusses zu diesem Gesetz im Plenum sprechen.

Der Änderungsantrag für das Bundesfernstraßengesetz umfasst außerdem folgende Punkte:


Mobilfunkausbau an Bundesfernstraßen
  • Die Bedingungen des Mobilfunkausbaus entlang von Bundesfernstraßen werden verbessert.
  • Künftig können Mobilfunknetzbetreiber ihre Masten direkt neben Bundesfernstraßen – und damit auf bundeseigenen Flächen – errichten. Sie müssen nicht mehr auf private Grundstücke zurückgreifen.
  • Die Errichtung kann nur noch in bestimmten Fällen – z. B. aus Sicherheitsgründen – versagt werden.
Klarstellungen im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) und im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz (FStrBAG)
  • Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgen Klarstellungen im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (dieses Gesetz betrifft die Autobahn GmbH des Bundes) und im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz.
  • Die Klarstellungen betreffen die straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben, die künftig auf Bundesebene wahrgenommen werden sollen (z. B. die Aufstellung von Verkehrszeichen).
Förderung für Elektroautos („Umweltbonus“)
  • Es werden Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgenommen, die die Förderung für Elektroautos (den sog. „Umweltbonus“) betreffen.
  • Es geht darum, die Antragsbearbeitung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erleichtern.
Anwohnerparken
  • Im Bereich Anwohnerparken erhalten die Länder künftig eine Ermächtigungsgrundlage, um die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig zu regeln.
  • Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll dazu dienen, den Ländern und Kommunen einen Gestaltungsspielraum einzuräumen.
  • Damit wird auch einem Wunsch der Länder nachgekommen, die eine solche Regelung im Rahmen der Beratungen zur StVO-Novelle gefordert hatten.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund,
Ihr
Sign-Gero
Gero Storjohann

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