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in vielen Städten sind in den letzten Wochen Menschen auf die Straße gegangen, um gegen die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu protestieren.
Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack warnte schon Mitte Mai, dass aus den sogenannten Grundrechte-/Hygienedemos rechtsextreme Forderungen entstehen könnten. Viele Teilnehmer der Demonstrationen argumentieren auf Grundlage von Verschwörungstheorien und Fake-News.
Die Zahl der Falschmeldungen zum Coronavirus häuft sich und eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist wichtiger denn je. Über den unten stehenden Button gelangen Sie zum Faktencheck von CORRECTIV:
Die aktuellen Zahlen, die das RKI meldet sowie der vergleichende Blick ins Ausland zeigen, dass sich die Einhaltung der strengen Maßnahmen gelohnt hat. Die Situation lässt somit weitere Lockerungen zu. Damit die Infektionszahl nicht wieder steigt ist es nun besonders wichtig die bestehenden Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und nicht in eine "gefühlte Sicherheit" zu verfallen. Das Coronavirus bleibt weiterhin genauso gefährlich!

Rückkehr zur parlamentarischen „Normalität“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tagt nach langen Wochen erstmals wieder
als Präsenzveranstaltung. Ähnlich wie in einzelnen Landesparlamenten
führten wir unsere Fraktionssitzung am Dienstag im Plenarsaal durch.
Wir sind dem Bundestagspräsidenten und allen anderen Fraktionen für diese Möglichkeit einer zumindest zeitweisen Rückkehr zur parlamentarischen Normalität in außergewöhnlichen Zeiten sehr dankbar.

Bundestag beschließt weitere Hilfen für Gastronomen, Eltern und Arbeitnehmer

Die Gesetzgebung zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie geht weiter: Jetzt wurde die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert und der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie verringert.
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Vor allem Familien kommt das neue Gesetz zugute, denn es sieht die Verlängerung der Lohnfortzahlung vor: Sie wird für Mütter und Väter, die sich zu Hause um ihre Kinder kümmern und deshalb eigentlich Lohneinbußen erleiden würden, auf jeweils bis zu zehn Wochen ausgedehnt. Für Alleinerziehende, die wegen der Krise die Kinderbetreuung übernehmen müssen und nicht zur Arbeit können, wird sie sogar auf bis zu 20 Wochen verlängert.

Gesetzgeber „beweist Handlungsfähigkeit“

Das Corona-Steuerhilfegesetz beinhaltet auch andere wichtige Punkte, mit denen die Folgen der Covid-19-Krise abgefedert werden sollen. Davon profitiert besonders die arg gebeutelte Gastronomie: Das nun beschlossene Gesetz sieht eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7 Prozent vor. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Steuerbefreiung für Zuschüsse, die Arbeitgeber auf das staatliche Kurzarbeitergeld drauflegen

Viele Unternehmen ächzen unter den Lasten der Corona-Krise. Entsprechend müssen viele Arbeitnehmer derzeit mit weniger Geld auskommen und vom Kurzarbeitergeld leben. Wer von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld bekommt, muss diesen nicht voll versteuern: 80% bleiben steuerfrei. Das lohnt sich auch für Arbeitgeber: Wer einen Zuschuss auszahlt, wird von den ihm anzurechnenden Sozialversicherungsbeiträge zu 80 % befreit. Die Beschäftigten haben dadurch mehr vom Zuschuss und die Unternehmen einen höheren Anreiz, ihre Beschäftigten zu unterstützen. Auf diese Weise stärken wir den Zusammenhalt zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Beste Grüße, bleiben Sie gesund und:
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Ihr
Sign-Gero
Gero Storjohann

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