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mit unserem Aufbruchspaket wollen wir Stabilität erhalten, die Konjunktur stärken und unsere Zukunft gestalten. Diese Woche haben wir wichtige erste Umsetzungsschritte beraten, wie beispielsweise das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und den zweiten Nachtragshaushalt. Die eingeschlagene Richtung ist eindeutig: mehr Nachhaltigkeit, mehr Digitalisierung und mehr Unterstützung für Familien. Unser besonderes Augenmerk liegt auch auf Selbständigen und kleinen und mittelständischen Unternehmen. Ab dem 1. Juli sollen insgesamt 25 Mrd. Euro an Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen – schnell, branchenübergreifend und unbürokratisch.

Radfahren wird immer beliebter

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die vergangenen Monate, um verstärkt Fahrrad zu fahren. Dies geschah entweder als Freizeitaktivität oder zum Pendeln. Auch die zuständige Branche bekommt diesen positiven Trend zu spüren. Bei Fahrrädern, Sport- und Camping-Artikeln stieg der Umsatz allein von März bis April um 12,5 Prozent. Schon von 2015 - 2019 wuchs der Branchenumsatz um 31,7 Prozent. Bereits
im letzten Jahr gaben 44 Prozent der Deutschen an, regelmäßig auf ihr Fahrrad
zu steigen und 41 Prozent hatten die Absicht ihr Fahrrad häufiger zu nutzen.
(Quelle: Destatis, BMVI)

Europäische Souveränität wird aus Zukunft gemacht

Der weltweite Wirtschaftseinbruch, den wir gerade erleben, ist aufgrund seiner Größe und Gleichzeitigkeit historisch einmalig. Eine solch tiefgreifende Krise verlangt andere Antworten als den Hinweis auf den Status Quo – auch und insbesondere in Europa. Jetzt kommt es darauf an, ob wir Europäer die Kraft finden, gemeinsame und zukunftsfeste Ziele zu formulieren. Nur ein starkes und geeintes Europa ist bei globalen Herausforderungen wie Umwelt und Klimaschutz, Migration und internationalem Handel gestaltungsfähig. Wir brauchen ein klares Bekenntnis für Zukunftsthemen in allen europäischen Initiativen. Nur mit einem solchen Selbstverständnis kann Europa auf Augenhöhe mit anderen großen Akteuren auf der Weltbühne agieren.

Begleitende Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Mit dem Nachtragshaushalt legen wir die Grundlage für einige wichtige Impulse für
Wirtschaft und Konsum. Um diese rasch umzusetzen, beraten wir flankierend
in erster Lesung ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines zu hohen Anstiegs der EEG-Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV, da der öffentliche Nahverkehr durch die Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle erleiden musste.

Schleswig-Holstein nutzt das Konjunkturpaket für den Klimaschutz

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt seine Bürger bei Investitionen in den Klimaschutz. Ob Lastenrad, Stromspeicher oder Nicht-fossile Heizungen: 3,6 Millionen Euro stehen nunmehr zur Verfügung, weil die Landesregierung am 15. Juni mit ihrem Konjunkturpaket das Klimaschutz-Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger um zwei Millionen Euro aufgestockt hat.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreise-vertragsrecht

Wir haben Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Pauschalreiseveranstalter in erster Lesung beraten. So soll etwa eine gesetzliche Regelung dafür geschaffen werden, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten zu können. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zur Absicherung dieser Gutscheine gegen die mögliche Insolvenz der Reiseveranstalter.

Wasserstoffstrategie

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Weitere Informationen finden Sie hier.

Rettung der deutschen Schiffsbauindustrie

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Vergabebestimmungen bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen zu optimieren. Zukünftig sollen
Aufträge, die diese Schifftypen umfassen, europarechtskonform möglichst an
deutsche Werften vergeben werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein,
bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen verstärkt innovative und umweltfreundliche Technologien zu fördern und innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Beschaffung von Behördenfahrzeugen und Forschungsschiffen stärker einzubeziehen. Außerdem sollen im Rahmen eines angestrebten Konjunkturprogramms für die deutsche Wirtschaft auch die Werften und die Zulieferindustrie berücksichtigt werden.

Steuerlicher Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz).

Um die enorme Herausforderung in der Bewältigung der Corona-Krise zu meistern, haben die Koalitionspartner weitere steuerliche Maßnahmen gebündelt. Wir haben diese nun in erster Lesung beraten. Eine wesentliche Maßnahme dieses Bündels ist eine befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16 % und von 7 auf 5 %. Dies stellt eine Entlastung aller Menschen in Deutschland dar und soll zur Belebung der Konjunktur beitragen. Vorgesehen ist weiterhin, dass Familien je Kind ein Kindergeldbonus von einmalig 300 Euro ausgezahlt wird. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG wird auf 200.000 Euro
erhöht. Geplant sind ebenfalls etwa die Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im
Zeitraum von 2020 bis 2025 oder Erleichterungen bei der Verlustberücksichtigung, der Dienstwagenbesteuerung oder der degressiven Abschreibung. Nicht zuletzt sollen Alleinerziehende befristet für die Jahre 2020 und 2021 durch eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages von 1908 auf 4008 Euro unterstützt werden.

Abgabe einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und zum Europäischen Rat am 19. Juni 2020

Unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nutzte ihre Regierungserklärung, um das Programm der Bundesregierung für die anstehende EU-Ratspräsidentschaft zu erläutern. Der deutschen Ratspräsidentschaft kommt angesichts der Corona-Krise und zahlreicher weiterer aktueller Herausforderungen eine besondere Bedeutung zu. Zu nennen sind hier der Umgang mit dem Brexit und das zukünftigen Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, aber auch das nun beginnende Verfahren zur Festlegung des EU-Haushalts von 2021-2027.

Antrag auf Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes

Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die wir als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt haben. Wir reagieren auf diese Herausforderung gezielt: Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wollen wir ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanzieren. Um die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen, was eine Aufnahme von Krediten im Umfang von 118,7 Milliarden Euro
bedingt, bef
assen wir das Plenum des Deutschen Bundestages. Unser Antrag enthält ebenfalls den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite.

Jahresbericht 2019 der Wehrbeauftragten (61. Bericht)

In dieser Woche stellte die Wehrbeauftragte den Jahresbericht 2019 vor. Festgestellt wird, dass die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zwar weiterhin unter den
Erfordernissen bleibt, sich bei manchen Waffensystemen jedoch mittlerweile
Verbesserungen abzeichnen. Der Bericht sammelt die Kritik aus der Truppe und hebt etwa hervor, dass Personallücken, materielle Mangelwirtschaft und bürokratische Überorganisation vielerorts prägend für die Bundeswehr bleiben. Beispielsweise seien mehr als 20.000 Dienstposten oberhalb der Mannschaftsebene nicht besetzt. Der Bericht plädiert dafür, dass eine dezentrale, ganzheitliche Verantwortungswahrnehmung in Bataillonen, Brigaden und Geschwadern eingerichtet wird.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Beste Grüße, bleiben Sie gesund.
Ihr
Sign-Gero
Gero Storjohann

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