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die Unionsfraktion steht für die Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten Verantwortung für unser Land zu übernehmen. Wir wirken mit 246 Abgeordneten in den Wahlkreisen, wir führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmern, in Schulen, bei Gesundheitsämtern und Vereinen, mit den Medien, wir diskutieren in den eigenen Familien, mit Verwandten, Freunden und Bekannten. Die Kommunikation in die Breite der Gesellschaft ist eine unserer großen Stärken. Und wir bringen konkrete Verbesserungsvorschläge aus diesen Gesprächen mit in die Sitzungswochen in Berlin. Unserer Führungsverantwortung als größte Fraktion im Deutschen Bundestag gerecht zu werden, heißt zweierlei: Dort, wo es nötig ist, nachsteuern. Probleme müssen offen benannt und angegangen werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch dafür sorgen, dass die Menschen in der Krise ihre Zuversicht und ihren Optimismus behalten.

Zusammenarbeit beweist sich in schwierigen Zeiten

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist unser wichtigstes politisches Kapital. In einer Jahrhundert-Pandemie müssen daher alle Verantwortlichen in Gemeinden, Ländern, Bund und Europäischer Union an einem Strang ziehen. Bei allen Schwierigkeiten, die diese Abstimmung mit sich bringt, dürfen wir unser Ziel nie aus dem Blick verlieren: Es geht darum, Menschenleben zu schützen und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich abzumildern. Wir wollen, dass Deutschland zügig und mit Schwung aus der Krise kommt. Dafür brauchen wir ein konstruktives Miteinander auf allen Ebenen und von allen Beteiligten. Das ist nicht immer einfach – hier ist viel Luft nach oben, noch besser zu werden.

Wirtschaftshilfen und Investitionen in Digitalisierung.

Die Bundesregierung hat zugesagt, den Zugang zu den Wirtschaftshilfen weiter zu vereinfachen, Investitionen in Online-Shops zusätzlich zu fördern und Auszahlungssummen zu erhöhen. Angesichts der existentiellen Bedeutung der Hilfen für viele Betriebe dauerte die Anlaufphase leider viel zu lange. Eine schnelle beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission sollte Hand in Hand gehen mit schneller Umsetzung durch Förderbanken, Kammern und sonstigen Bewilligungsstellen. Das hat unser Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in seiner Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 noch einmal unterstrichen.
In dem vergangenen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs­chefinnen und Regierungschefs der Länder wurde außerdem eine verbesserte steuerliche Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern beschlossen. Wir verfolgen dieses Ziel bereits seit Langem und werden die weitere Umsetzung eng begleiten.

Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2021

2021-01-27 Gedenkstunde Holocaust
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch in einer #Gedenkstunde der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Seit 1996 gilt der 27. Januar, der Tag, an dem 1945 die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit wurden, als offizieller Gedenktag.
2021-02-28 Kachel für Sitzungswoche

Jahreswirtschaftsbericht 2021 –
sicher und stark in die Zukunft

Unser Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 abgegeben. Für das Jahr 2021 erwartet die Bundesregierung ein etwas schwächeres Wachstum als noch im Herbst erwartet. Die aktuelle Lage ist bestimmt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Infolge der Corona-Pandemie geriet die deutsche Wirtschaft in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 ging das Bruttoinlandsprodukt um 5,0 Prozent zurück. Die wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst.

Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

In erster Lesung haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. In Umsetzung dieses Vorhabens wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor und gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein. Mit diesem Gesetz kommen wir dem Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau und der Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts deutlich näher. Wir werden bei den nun anstehenden Beratungen in der Koalition auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Interessen der Eigentümer, der Vermieter einerseits und den Mietern und Wohnungssuchenden andererseits achten.

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

In erster Lesung haben wir diesen Gesetzentwurf beraten, der auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eingesetzten überparteilichen Findungskommission aus Vertretern von Bund und Ländern beruht. Im Kern geht es darum, neue, digitalbasierte Geschäftsmodelle rechtssicher zu ermöglichen und klassische Mobilitätsformen wie insbesondere das Taxigewerbe zu bewahren. Es sollen eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Die Änderungen werden so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Interessenausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das in wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, stärken wir Familien und unterstützen sie dabei, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Familien sollen mehr Freiräume erhalten. Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen wird weiter unterstützt. Eltern von frühgeborenen Kindern lassen wir zusätzliche Unterstützung durch weitere Elterngeldmonate zukommen – bei besonders früh geborenen Kindern gibt es zusätzlich bis zu vier Monate mehr. Außerdem verbessern wir für Teilzeit arbeitende Eltern im Elterngeldbezug die Anrechnung auf Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.

150 Jahre deutscher Nationalstaat

Kaiserkrönung1871 bpb
Am 18. Januar 1871 besiegelte die zeremonielle Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles die deutsche Reichsgründung. Formal gründete sich der Krönungsakt auf das Inkrafttreten der Verfassung des Kaiserreichs am 1. Januar desselben Jahres und bildete den ersten deutschen Nationalstaat als konstitutionelle Monarchie. Noch unter König Wilhelms I. Vorgänger Friedrich Wilhelm IV. war eine Verfassung zunächst undenkbar gewesen und musste in der Revolution von 1848/49 erzwungen werden. Die deutsche Verfassung von 1871 weitete nicht nur das Wahlrecht des Parlaments auf ein allgemeines und gleiches Männerwahlrecht aus, sie legte auch die Grundlage für eine deutsche Identität durch Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten. In diesem Zusammenhang darf der konfliktreiche Kontext der Reichsgründung nicht außer Acht gelassen werden. Die Kaiserkrönung fand in den letzten Zügen des deutsch-französischen Krieges statt und die Wahl des Spiegelsaals von Versailles war eine Demütigung der Franzosen. Das deutsche Kaiserreich wurde nach dem ersten Weltkrieg von der Weimarer Republik abgelöst.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

Junge Menschen nutzen YouTube genauso häufig wie Zeitungen zur Informationsbeschaffung.

Eine Studie der Ruhr-Universität-Bochum (RUB) und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom Sommer 2020 zum Mediennutzungsverhalten ergab fundamentale Unterschiede in der politischen Informationsbeschaffung nach Altersgruppe. So fanden das IW und die RUB zwar heraus, dass traditionelle Medien – in der Gesamtgesellschaft – noch immer am meisten zur politischen Information genutzt werden. Auch genießen diese Medien nach wie vor das größte Vertrauen hinsichtlich seriöser Berichterstattung. Dennoch wurde der Unterschied zwischen den Altersgruppen in der Mediennutzung sehr deutlich: Personen unter 30 Jahren sind Spitzenreiter in der Nutzung von YouTube, Facebook, Twitter und Telegram zu politischen Informationszwecken. So gaben rund 70 % der bis 29-Jährigen an, Informationen zu politischen Themen sowohl aus Zeitungen als auch über YouTube zu beziehen. Facebook folgt mit 63 %. Des Weiteren weist die Studie auf eine Tendenz zwischen der vorrangigen Nutzung von sozialen Medien zu Informationszwecken und dem Hang zu Verschwörungstheorien hin. Demnach vertrauen Nutzer ihrer präferierten Informationsquelle am meisten, was sich bei jungen Menschen auf die sozialen Medien überträgt.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie weiterhin gesund!
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