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Liebe(r) Newsletter Abonnent,

Deutschland im Herbst 2020 ist ein Land, das kämpft. Schulen, Pflegeheime und Unternehmen halten mit pragmatischen Lösungen ihren Betrieb aufrecht. Auf dieses Deutschland können wir alle zurecht stolz sein. Viele Beschäftigte arbeiten wieder von zu Hause aus oder wechseln sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Büro ab. Unser aller Ziel ist es, die alltäglichen Kontakte deutlich zu reduzieren. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, wie wir Weihnachten feiern können. In den nächsten Wochen können wir beweisen, wie wir als offene, demokratische und plurale Gesellschaft diese Pandemie in den Griff bekommen.

Der Deutsche Bundestag ist der Maschinenraum unserer Demokratie. Hier kommt alles auf den Tisch, alles kommt zur Sprache. Unsere Beschlüsse im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind von großer Tragweite. Wir muten den Menschen in Deutschland sehr viel zu. Wir sehen auch, dass viele Geschäfte, Restaurants und Vereine hart getroffen sind, obwohl sie sich in den vergangenen Monaten enorm angestrengt haben. Um dieser Situation gerecht zu werden, braucht es föderale Einheitlichkeit, demokratische Ehrlichkeit und gesellschaftliche Entschlossenheit. Wenn zum Schutze aller jetzt einzelne Bereiche und Betriebe besonders belastet werden, dann gilt ihnen unsere Solidarität – und dazu gehören auch schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfen.
Vereint im Kampf gegen islamistischen Terror.
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Unsere offene, demokratische und plurale Gesellschaft wird dieser Tage nicht nur vom Corona-Virus bedroht. Wir sind zutiefst erschüttert von den terroristischen Anschlägen bei Paris, in Nizza und in Wien. Unsere Gedanken sind bei allen Verletzten und den Familien der Opfer. Die Meinungs- und die Religionsfreiheit sind zwei Grundpfeiler unserer Gesellschaft und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht verhandelbar. Angesichts der Bedrohungslage können wir den Kampf gegen Terror nur gemeinsam gewinnen – in Deutschland, in Europa und weltweit.


Klares Bekenntnis zur transatlantischen Partnerschaft.
Wir blicken diese Woche außerdem mit großem Interesse auf den Ausgang der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl. Unsere politischen, wirtschaftlichen und privaten Verbindungen über den Atlantik sind trotz einiger Spannungen heute so eng und vielfältig wie niemals zuvor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion engagiert sich mit aller Kraft für eine lebendige transatlantische Partnerschaft – und dies nicht nur mit Worten. Die Zusammenarbeit mit den USA und Kanada ist existenziell für die Sicherheit und den Wohlstand unseres Landes. Sie ist seit über 70 Jahren für die Bundesrepublik ein Erfolgsgarant zu beiderseitigem Nutzen, seit 30 Jahren für ganz Deutschland. Auf dieser Grundlage sollten wir aufbauen, um auch die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bestehen.

Verlosung: Exklusives Magazin zur Deutschen Einheit zu gewinnen

Gero Storjohann MdB
Wir blicken inzwischen auf drei Jahrzehnte Deutsche Einheit zurück. Dass unser Land sie in Freiheit vollenden konnte, wie es das Grundgesetz seit 1949 aufgetragen hatte, ist ein historischer Glückfall – aber kein Zufall. Vielmehr stand die Wiedervereinigung am Ende eines politischen Prozesses, der in Danzig, in Prag, in Ungarn und dem Baltikum mit angestoßen wurde und den Bürger in der ehemaligen DDR mutig mit vorangetrieben haben. Niemand konnte damals absehen, wohin der Weg führen würde. Aber die Einheit ist Wirklichkeit geworden, unser Land ist staatlich zusammengewachsen. Dieser Vorgang wird herausragend in dem Dossier „Der Weg zur Deutschen Einheit“ vom Deutschen Bundestag dokumentiert.

Unter allen Abonnenten meines Newsletters verlose ich in dieser Woche
50x das Magazin „Der Weg zur Deutschen Einheit“
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und grüße Sie herzlich
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Weitere Themen der letzten Woche:

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Wir haben in erster Lesung das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an Maßnahmen vor, unter anderem sollen die Regelungen zum Reiseverkehr im Fall einer epidemischen Lage angepasst werden z. B. dadurch, dass eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Zudem soll festgeschrieben werden, dass erlassene Rechtsverordnungen zum Reiseverkehr mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft treten, im Falle von COVID-19 jedoch spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Außerdem wird der Begriff des Risikogebiets legaldefiniert. Darüber hinaus sollen meldepflichtige Labore dazu verpflichtet werden, künftig eine SARS-CoV-2-Meldung über das elektronische Melde- und Informationssystem zu melden. Eine solche Pflicht soll auch in Bezug auf weitere Infektionskrankheiten schrittweise bis Ende 2022 eingeführt werden.
Zur weiteren Ausweitung der Testkapazitäten erlaubt der Gesetzentwurf die Nutzung von veterinärmedizinischen oder zahnärztlichen Laborkapazitäten für Schnelltests auf das Coronavirus. Zudem sollen auch Nichtversicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben, wenn dies im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium soll in diesem Fall mit einer Rechtsverordnung den Umfang der Finanzierung von Leistungen und Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bestimmen können.
Schließlich wollen wir in das Infektionsschutzgesetz mit einem neuen § 28a aufgrund der fortdauernden epidemischen Lage eine besondere Rechtsgrundlage aufnehmen, die beispielhaft Standardmaßnahmen enthält, welche die Länder ergreifen können, sofern der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite i.S.d. § 5 Abs. 1 festgestellt hat. Zudem wir ein Stufensystem eingeführt, das sich an der jeweiligen Inzidenz von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen orientiert.

Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

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Mit dem Gesetz haben wir in zweiter und dritter Lesung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, durch die die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte beschleunigt werden. Dazu zählen u.a. Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Darüber hinaus werden die verwaltungsrechtlichen Verfahren optimiert, indem Zuständigkeiten klarer strukturiert und Regelungen zu Spruchkörpern und gesetzlicher Anordnung des Sofortvollzugs festgelegt werden. Mit diesem Gesetz setzen wir eine Initiative der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände unserer Fraktion und der SPD-Bundestagsfraktion vom Januar 2020 um, damit Investitionen in Deutschland schneller in die Tat umgesetzt werden.

Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

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In zweiter und dritter Lesung haben wir eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen, mit der ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt wird. Mit dem Gesetz wird das Ausbauziel für Offshore-Windenergie bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt Leistung geändert. Zudem wird erstmals ein Langzeitziel definiert: Bis zum Jahr 2040 soll eine installierte Leistung von 40 Gigawatt erreicht werden. Außerdem wird ein zusätzlicher Prüfungsschritt eingeführt, der das Risiko minimiert, dass ein Windpark nicht genutzt werden kann, weil sich die Fertigstellung der dazugehörigen Offshore-Anbindungsleitung verzögert. Zudem ändern sich die Vorschriften für das Gebotsverfahren während der Ausschreibung. Weitere Gesetzesänderungen betreffen unter anderem den Höchstwert, die Härtefälle im Falle von Herstellerinsolvenzen sowie sonstige Energiegewinnungsbereiche wie beispielsweise der Wasserstoffproduktion.

Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Der Kernbestandteil des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, besteht darin, das „Morphing“ zu vermeiden. „Morphing“ ist eine Manipulation bei der Passbeantragung, bei der mehrere Bilder übereinander oder ineinander verarbeitet werden. Mit unserem Gesetz sollen anschließende unerlaubte Grenzübertritte mit einem auf diese Weise manipulierten Pass verhindert werden. Künftig wird das Passbild ausschließlich entweder digital in der Behörde erstellt oder von privaten Dienstleistern digital angefertigt und an die Behörde sicher übermittelt. Außerdem wird zur Vereinfachung der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft eine Ausweispflicht für diese ab dem dritten Monat vor Haftentlassung eingeführt. Schließlich wird in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt und künftig die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend.

Arbeitsfrühstück mit den Botschaftern von Kroatien und Slowenien unter Corona-Bedingungen

2020-11-05 Arbeitsfrühstück Kroatische Botschaft
Mit ausreichendem Abstand habe ich mit anderen Mitgliedern der Parlamentariergruppe Nördliche Adria die Botschafter von Kroatien und Slowenien zu einem Arbeitsfrühstück in der kroatischen Botschaft getroffen. Dem erst Anfang des Jahres 2020 ernannten kroatischen Botschafter Gordan Bakota ist der persönliche Austausch mit den Parlamentsmitgliedern sehr wichtig, was ich grundsätzlich begrüße. Die vorbildliche Vorbereitung zur Einhaltung der Abstände und aller Hygienemaßnahmen weiß ich unter den gegenwärtigen Bedingungen besonders zu schätzen.
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