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neben sehr vielen anderen wichtigen Themen ging es diese Woche auch um die Finanzlage des Bundes und die Außerkraftsetzung der Schuldenbremse:

Der Nachtragshaushalt 2021 sieht eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme von 179,8 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro vor. Nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre in diesem Jahr nur eine maximale Nettokreditaufnahme von 26,9 Mrd. Euro zulässig. Dieser Betrag wird mit der beantragten Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro um voraussichtlich 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag auch für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die außergewöhnliche Notsituation weiter fortbesteht und die staatliche Finanzlage einnahmen- und ausgabenseitig erheblich beeinträchtigt. Der über die Schuldenbremse hinausgehenden Betrag soll gemäß dem ebenfalls zu beschließenden Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten getilgt werden.

Aus diesem aktuellen Anlass möchte ich heute genauer auf die momentane finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen eingehen:
1. Zusammenfassung:
Das Statistische Bundesamt hat am 29. März 2021 die Zahlen zur Finanzlage der Kommunen 2020 und am 7. April 2021 zum Öffentlichen Gesamthaushalt 2020 veröffentlicht. Damit liegen für alle drei Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – die amtlichen Zahlen für 2020 vor.
Auf allen drei Ebenen kam es zu einem Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr, bei den Kommunen um -6 Mrd. Euro, den Ländern um -15 Mrd. Euro und dem Bund um rund -46 Mrd. Euro.
Haushalt_1_Steuereinnahmen
Aussagekräftiger sind die gesamten Einnahmen, einschl. der Zuweisungen von anderen Ebenen (sog. Bereinigte Einnahmen). Diese stiegen dank der massiven Hilfen des Bundes bei den Kommunen um +13,6 Mrd. Euro gegenüber 2019 und bei den Ländern um +32,3 Mrd. Euro. Beim Bund gingen sie dagegen um -43,5 Mrd. Euro zurück.
Haushalt_2_bereinigteEinnahmen
Daraus resultierte bei den Kommunen (Kernhaushalte) in ihrer Gesamtheit 2020 ein Finanzierungsüberschuss von 2,7 Mrd. Euro (einschl. der Extrahaushalte von 2,0 Mrd. Euro), während der Bund ein Rekorddefizit von 130,7 Mrd. Euro erzielte. Die Länder wiesen ein Defizit von 39,4 Mrd. Euro auf. Im Jahr 2019 verbuchten Bund und Länder noch einen Überschuss von über 10 Mrd. Euro.
Haushalt_3_Finanzierungssaldo
Die Zahlen verdeutlichen eindrucksvoll, dass weitere Hilfen des Bundes an die Länder und Kommunen nicht angezeigt sind. Forderungen der kommunalen Spitzenverbände oder einzelner Landesfinanzminister, wie des bayerischen Finanzministers Füracker, der Bund solle auch 2021und 2022 die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen kompensieren, sollten dringend abgelehnt werden. Ebenso abzulehnen sind die immer wiederkehrenden Forderungen der SPD (insb. von Finanzminister Scholz), der Bund solle die kommunalen Altschulden übernehmen.
Die Kommunen gehören gemäß dem Grundgesetz zu den Ländern. Die Länder sind in der Verantwortung, die Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen und die Finanzlage der Kommunen zu überwachen. Dieser Aufgabe müssen sie gerecht werden.
Der Bund kann keine weitere Entlastung der Länder und Kommunen stemmen. Der Bundeshaushalt ist in einer strukturell äußerst angespannten Lage. Die Finanzplanung des Bundesfinanzministers bis 2025 erfüllt nur auf dem Papier ab 2023 die Schuldenbremse (für 2022 wird sie ohnehin erneut ausgesetzt). Dies gelingt nur durch Herausrechnen der Sozialgarantie und damit ohne die dafür erforderlichen zweistelligen Milliardenzuschüsse an die Sozialversicherungen, durch die Ablehnung sämtlicher Anmeldungen der B-Ressorts (insb. Verteidigung, Verkehr, Wirtschaft, Bildung und Forschung), den Einsatz der Rücklage von 48,2 Mrd. Euro sowie hohe Globale Minderausgaben und Globale Mehreinnahmen.
Ohne harte Prioritätensetzung auf der Ausgabenseite und Verbesserungen auf der Einnahmenseite wird die neue Koalition nach der Bundestagswahl die Schuldenbremse nicht einhalten können. Wenn der Bund seine eigenen Aufgaben weiter erledigen will, sollten weitere Hilfen für die Länder und Kommunen leine Priorität haben.
2. Finanzentwicklung im Zeitablauf

Gesamteinnahmen:
Sichtbar wird, dass der Bund in der Corona-Pandemie massiv auf Einnahmen verzichtet, während die Länder und Kommunen teils erhebliche Zuwächse verbuchen.
Haushalt_4_bereinigteEinnahmen
Gesamtausgaben:
Die „Bereinigten Ausgaben“ bilden die Gesamtausgaben der jeweiligen Ebene ab. Die Ausgaben des Bundes steigen in der Pandemie stärker als die der Länder. Auch hier wird die ungleiche Lastenverteilung deutlich.
Haushalt_5_bereinigteAusgaben
Finanzierungssaldo:
Die Differenz aus „Bereinigten Einnahmen“ und „Bereinigten Ausgaben“ ergibt den Finanzierungssaldo. Defizite werden durch eine Nettokreditaufnahme oder durch die Entnahme aus Rücklagen finanziert.
Erkennbar ist die massive Ungleichheit der finanziellen Lasten in der Pandemie. Der Bund trägt den mit Abstand größten Anteil der Lasten.
Haushalt_6_Finanierungssaldo
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
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