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Corona-Lage weiter angespannt.
Während in der Bevölkerung Pandemiemüdigkeit um sich greift, ergeben die Kennzahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen ein gemischtes Bild. Die vorrangige Impfung älterer Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen hat zu einem erkennbaren Rückgang der Todeszahlen geführt. Gleichzeitig bleibt die Zahl der Neuinfektionen hoch und steigt wieder leicht an. Die Richtschnur für unser politisches Handeln bleibt ein verantwortungsvoller Kurs: Wir wollen so früh, wie es vertretbar ist, aber auch so sicher wie möglich für mehr Freiräume sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen bundesweiten Einklang an Maßnahmen.

Rechte des Deutschen Bundestages gestärkt.
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen werden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages gestärkt. Wir verlängern einerseits die notwendigen pandemierelevanten Bestimmungen über den 31. März 2021 hinaus und befristen zugleich die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag auf drei Monate. Die Entscheidungshoheit liegt beim Deutschen Bundestag. Neben einer unabhängigen Evaluierung des Regelungswerkes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisieren wir die gesetzliche Basis für die Impfverordnung, indem wir konkrete Impfziele benennen und damit den Rahmen von Priorisierungsentscheidungen stärken. Mittlerweile sind in Deutschland über 6,3 Millionen Impfdosen verabreicht.

Mehr Rechtssicherheit für digitale Mobilitätsangebote.
Wir verabschieden in dieser Woche das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Davon versprechen wir uns wichtige Impulse für die Verkehrswende. Wir ermöglichen rechtssichere digitale Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle und gewährleisten auch weiterhin fairen Wettbewerb für bisherige Anbieter wie Taxis oder den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu ist beispielsweise eine Verkehrsart „Pooling“ an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV, bei der Wegstrecken mehrerer Fahrgäste gebündelt werden.

Neue Sonderprogramme für den Radverkehr vom Bundesverkehrsministerium aufgelegt

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Ab sofort gibt es zwei neue Programme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um den Radverkehr zu stärken: Das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“, in dem rund 660 Millionen Euro bis 2023 bereit stehen und das neue Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“. Hier gibt es Fördermittel in Höhe von 45 Millionen Euro bis 2023.
Damit schaffen wir Radwege! Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen.

Ausgewählte Themen aus dem Bundestagsplenum dieser Woche:

2021-03-05 Plenum
Diese Woche stand für mich im Zeichen der Verkehrssicherheit. Wir haben Gespräche zu einem Verkehrssicherheitsantrag begonnen, den wir im Plenum stellen wollen. Am Mittwoch hatten wir den Unfallverhütungsbericht 2018/19 zur Diskussion im Ausschuss. Ausserdem hatten wir am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zum Thema Abbiegeassistent für Lkws. Heute morgen habe ich dann noch an einem Kolloquium des Deutschen Verkehrssicherheitsrates teilgenommen. Auch die öffentliche Anhörung der letzten Woche zur Fahrtauglichkeit bei Cannabiskonsum passte zu diesem Thema.

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, wird das Personenbeförderungsgesetz an die Veränderungen im Zuge des digitalen Wandels angepasst. Im Kern geht es darum, neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle (z.B. Pooling-Dienste) rechtssicher zu ermöglichen und einen innovationsfreundlichen Rahmen zu schaffen. Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird die Ortskundeprüfung für Taxifahrer durch die Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts ersetzt. Zudem wird für Fahrten auf Bestellung die bislang grundsätzlich geltende Tarifpflicht gelockert. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Änderungen unter anderem bei Unterversorgung im ÖPNV, der Rückkehrpflicht von Mietwägen und der Nutzung von Daten, die bei der Ausführung von Personenbeförderungsdienstleistungen entstehen.

Änderung des Abgeordnetengesetzes –
Einführung eines Ordnungsgeldes

In zweiter und dritter Lesung haben wir eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Danach können bestimmte Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages zukünftig auch gegenüber Abgeordneten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro und im Wiederholungsfall von 2 000 Euro geahndet werden. Mit dem Gesetz wird eine Ausnutzung des bislang bestehenden sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindert und der ordnungsgemäße Ablauf der Beratungen des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.

Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes

In zweiter und dritter Lesung haben wir eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, mit der verschiedene Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Es wurden bundeseinheitliche Regelungen zur Zertifizierung von Jagdmunition, für den Schießübungsnachweis und verbindliche Vorgaben für die Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung geschaffen. Darüber hinaus wurde eine einheitliche Regelung zum Schutz vor Wildverbiss eingeführt, um den klimastabilen Waldumbau sicherzustellen. Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik und das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller wurde bei der Jagd auf Wildschweine aufgehoben. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu erleichtern.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende und bleiben Sie weiterhin vorsichtig!
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