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Gero Storjohann - Bericht aus Berlin
In dieser Woche haben wir im Parlament an die Opfer des Nationalsozialismus in einer Gedenkstunde erinnert. Der Deutsche Bundestag beteiligt sich in diesem Jahr an der internationalen Kampagne #weremember. Sie richtet sich nicht nur gegen Antisemitismus und alle Formen von Völkermord, Hass und Fremdenfeindlichkeit, sondern will auch zur weiteren Aufklärung über den Holocaust beitragen.
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Auch eine ausführliche erste Debatte über die Impfpflicht haben wir geführt: Solange jedoch die neue Bundesregierung nicht grundlegende Voraussetzungen klärt oder einen Gesetzesentwurf vorlegt, kann eine solche Debatte nur an der Oberfläche bleiben.
Aber auch weitere wichtige Themen waren wichtig:

Transatlantischer Schulterschluss und Solidarität mit der Ukraine

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die intensiven Bemühungen der US-Administration und der NATO für eine starke gemeinsame Antwort auf Russlands aggressives Verhalten. Für uns ist klar, dass die territoriale Integrität der Ukraine nicht verhandelbar ist. Die Uneinigkeit und das Zögern der Ampel-Koalition z.B. bei Unterstützungsleistungen für die Ukraine zur Selbstverteidigung dürfen das Verhältnis zu unseren Bündnispartnern nicht weiter belasten. Die SPD ist in der Frage des Verhältnisses zu Moskau gespalten und das erweist sich jetzt als Problem. Deutschland sollte im engen transatlantischen Schulterschluss eine tragende Rolle in der NATO anstreben und seinen Worten auch Taten folgen lassen. Die außenpolitische Glaubwürdigkeit Deutschlands hängt davon ab.

Unser Einsatz für verfassungskonforme öffentliche Haushalte

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Die Ampel-Koalition setzt auch Deutschlands haushaltspolitische Glaubwürdigkeit leichtfertig aufs Spiel. Diese Woche soll der Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Mit zweckgebundenen Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie sollen teure Ampel-Versprechen finanziert werden. Solide, seriös und nachhaltig geht anders. Viele Gespräche mit Verfassungsrechtlern haben uns in der Ansicht gestärkt: Dieser Nachtragshaushalt ist nicht verfassungsgemäß. Deshalb werden wir uns im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht für unsere haushaltspolitischen Überzeugungen einsetzen, damit auch künftige Generationen finanzielle Spielräume haben.

Eklatante Führungsschwäche der Bundesregierung in Pandemie

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„Nichts Genaues weiß man nicht.“ - So könnte das Motto der Ampel-Koalition lauten. Deutschland leidet unter der sogenannten Omikron-Welle. Die Infektionszahlen erreichen deutschlandweit immer neue Höchststände. Nur die Impfung bewahrt uns vor noch bedrohlicheren Zahlen auf Deutschlands Intensivstationen. In einem solchen Moment wäre politische Führung gefordert. Wir brauchen jetzt endlich Klartext bei Impfkampagne, Impfpflicht und Impfregister.

Vermarktung regionaler Lebensmittel stärken – Agrarexporte ausbauen

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Die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland erzeugt eine Bruttowertschöpfung von rund 194 Milliarden Euro im Jahr. Allein ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft – in der Regel verarbeitete und veredelte Nahrungsmittel und Ernährungsgüter – wird exportiert. 75 Prozent der Exporte gehen in EU-Mitgliedstaaten. Mit einem Antrag haben wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung gerichtet, um den Absatz regionaler Agrargüter zu steigern, Agrarexporte zu stärken und die Exportmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen. Es soll eine nationale Agrar-Marketingagentur geschaffen werden. Diese soll die heimische regionale Agrarwirtschaft im In- und Ausland noch bekannter machen, Agrarmarketingagenturen der Bundesländer unterstützen und die Leistungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft in Deutschland öffentlichkeitswirksam darstellen. Zudem soll der Agrarexport als wichtige Säule der Agrarwirtschaft anerkannt und unterstützt werden.

Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern

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Mit weiterem Wachstum der Weltbevölkerung und unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in Zukunft in ausreichendem Maße gesunde Nahrungsmittel nachhaltig produziert werden können. Bereits heute haben weltweit etwa drei Milliarden Menschen keinen Zugang zu gesunder Ernährung. Eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt des Saatguts und der unterschiedlichen Nutzpflanzen spielt der „Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt“ (Global Crop Diversity Trust – GCDT). Der 2004 gegründete GCDT ist heute in Bonn ansässig und als Stiftung internationalen Rechts organisiert. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, den GCDT zu stärken und eine bessere Unterstützung dieses wichtigen Projekts durch die Bundesregierung sicherzustellen.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021

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In zweiter und dritter Lesung beraten wir über den Vorschlag der Ampelkoalition für einen zweiten Nachtragshaushalt 2021. Die Koalition transferiert 60 Mrd. EUR an nicht genutzten Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 in den Energie- und Klimafonds (EKF). Anstatt geringere Schulden zu machen, schafft sie sich damit einen Ausgabenpuffer für die nächsten Jahre. Dieser Trick dient einzig der Geldbeschaffung; die Haushaltsmittel sollen für die nächsten Jahre kurzfristig geparkt und bei Bedarf verfügbar gemacht werden. Ziel der Ampel ist es, die Schuldenregeln des Grundgesetzes zu umgehen: Mittelabflüsse aus dem Energie- und Klimafonds werden zukünftig nicht mehr auf die für die Schuldenbremse relevante Kreditaufnahme angerechnet. Durch diese kreditfinanzierte Rücklagenbildung werden haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze wie das Jährlichkeitsprinzip, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Haushaltsklarheit und -wahrheit in Frage gestellt.

Ausnahme von der Schuldenbremse: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes

Der Zweite Nachtragshaushalt 2021 sieht eine unveränderte Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro vor – bei teilweiser Umleitung nicht genutzter Kreditermächtigungen. Nach der Normalregelung der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre im Jahr 2021 allerdings nur eine maximale Nettokreditaufnahme von 31,3 Mrd. Euro zulässig. Damit kommt es im Jahr 2021 zu einer Überschreitung der Regelgrenze nach Art. 115 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes um rund 208,9 Mrd. Euro. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG beschlossen.
Bei einem Anliegen können Sie mich gerne per E-Mail (gero.storjohann@bundestag.de) kontaktieren.

H
Ihr Gero Storjohann
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