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Liebe(r) Newsletter Abonnent,
Die Union genießt immer dann das besondere Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich um konkrete Lösungen für die drängendsten gesellschaftlichen Probleme bemüht. Die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie steht deshalb im Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Das Frühjahr 2020 hat gezeigt, dass wir im Kampf gegen das Virus nur gemeinsam bestehen können – Jung und Alt, Stadt und Land, Gesunde und Kranke, Unternehmen, Schulen und Familien. Wir müssen weiterhin jeden Tag aufs Neue dafür sorgen, dass Deutschland so gut wie möglich durch diese historische Krise kommt.
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Als Reaktion auf den von den Ländern gemeinsam beschlossenen "Wellenbrecher-Lockdown" verlängern und verbessern wir nun die Hilfsangebote des Bundes und richten überdies ein neues zusätzliches Hilfsinstrument für die von Schließungen betroffenen Branchen ein, die Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes. Sie wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der Staatlichen Anordnung untersagt ist beziehungsweise wird.
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Weitere Informationen finden Sie hier.
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Am Mittwoch hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundestag zu den neuen Corona-Maßnahmen Stellung genommen. "Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen müssen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig", betonte die Kanzlerin dabei. Bei ihrer Regierungserklärung im Bundestag hat sie auf die dramatische Entwicklung in der Pandemie aufmerksam gemacht. Es sei dringend notwendig, die Kontakte generell und systematisch zu reduzieren. Ziel der von Bund und Ländern am Vortag vereinbarten Maßnahmen sei es, die Zahl der Begegnungen der Menschen "massiv und am besten um 75 Prozent zu senken", erklärte Merkel. Würde man stattdessen warten, bis die Intensivstationen voll sind, dann wäre es zu spät, so die Kanzlerin weiter.
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Im Rahmen ihrer Regierungserklärung bedankt sich Kanzlerin Merkel auch bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Einhaltung der Corona-Regeln. Dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir die Infektionszahlen wieder senken!
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Seit Mitte März haben wir uns allein im Plenum über 70 Mal mit der Corona-Pandemie befasst und dabei rund 30 Gesetze verabschiedet - darunter große Hilfsprogramme mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Billionen Euro. Als Bundestag gehört es zu unseren ureigenen Aufgaben, das Regierungshandeln zu kontrollieren und, wo nötig, auch zu korrigieren – alles zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
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Bei aller notwendigen Konzentration auf die akute Krisenbewältigung sollten wir gleichzeitig unsere langfristige Zunftsfähigkeit im Blick behalten. Die Corona-Pandemie hat in manchen Bereichen strukturellen Handlungsbedarf aufgezeigt. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns wiederholt dafür eingesetzt, dass wir beispielsweise bei der digitalen Bildung, bei Unternehmensgründungen und bei der Technologieförderung neue Wege gehen. Wir ergänzen einen konsequenten Gesundheitsschutz mit wachsender Innovationskraft, Souveränität und der Sicherung der Arbeitsplätze von morgen.
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Ich grüße Sie herzlich - passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
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Weitere Themen der letzten Woche:
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Meine Rede zum Gesetzes-Entwurf
eines Cannabiskontroll-Gesetzes der Grünen-Fraktion
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In meiner Rede zum Gesetzentwurf der Grünen habe ich mich vor allem auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung konzentriert. Ab welchem nachgewiesenen Grenzwert im Blut der Cannabis-Konsum zur Einschränkung der Fahrtüchtigkeit führt, ist wissenschaftlich umstritten. Die beim Bundesverkehrsministerium angesiedelte Grenzwertkommission wird sich mit dieser Frage in diesem Herbst beschäftigen. Fest steht, dass eine Legalisierung von Cannabis nicht zu einem geringeren Konsum führen wird, im Gegenteil. Dadurch wird zwangsläufig auch die Anzahl die Verkehrsunfälle zunehmen, die durch den Konsum dieser Droge entstehen.
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Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
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Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz haben wir in erster Lesung die Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der vereinfachten Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beraten. Damit sichern wir Arbeitsplätze von vielen Beschäftigten und helfen, die Coronakrise im Winter und im Frühjahr durchzustehen. Die bis zum 31. Dezember 2020 bestehenden Regelungen werden für das Jahr 2021 verlängert. Zudem wird im Laufe des Jahres 2021 durch die mit dem Gesetz korrespondierenden Rechtsverordnungen u.a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge schrittweise zurückgefahren. Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge nur noch für Zeiten beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit. In allen anderen Fällen erfolgt eine 50%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Kurzarbeitergeld.
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Steuerliche Entlastung von Familien
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Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. In zweiter und dritter Lesung haben wir die steuerliche Entlastung für Familien beschlossen: Der neue Kinderfreibetrag beträgt insgesamt 8 388 Euro pro Kind und das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag wird angehoben und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschoben. So wird verhindert, dass die Folgen der kalten Progression eintreten.
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Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
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Wir haben in zweiter und dritter Lesung u. a. die Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge beschlossen. Sie werden verdoppelt und zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem werden Steuerpflichtige mit einer Behinderung durch verschiedene Steuervereinfachungen entlastet. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, auch zukünftig die Vereinfachungsfunktion der Pauschbeträge sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag möglichst mit dem Sozialrecht zu harmonisieren.
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Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungs-gesetz)
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Mit dem Gesetzentwurf haben wir in erster Lesung verschiedene Rechtsänderungen zur besseren gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung beschlossen. Das umfasst unter anderem eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, 20 000 Stellen für Pflegehilfskräfte in Altenheimen und ein dreijähriges Förderprogramm für mehr Hebammen in den Krankenhäusern.
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Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
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In zweiter und dritter Lesung haben wir Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und damit zur zuverlässigen Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Festschreibung einer Gleichpreisigkeit für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel vor und führt zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Des Weiteren werden automatisierte Ausgabestationen eingeführt und die Vergütung des Botendienstes für Apotheken verstetigt.
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