Berlin / Bad Segeberg. – Ein heutiger Beschluss des Deutschen Bundestages ermöglicht es allen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland, künftig auf Gebühren für das Kurzzeitparken zu verzichten. „Mit dieser Entscheidung werden unsere Innenstädte gestärkt. Ich freue mich insbesondere für unsere Kreisstadt Bad Segeberg. Dies ist ein Erfolg letztendlich auch der Politik der Union“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter Gero Storjohann im Deutschen Bundestag.
Storjohann dazu: „Bisher hatten die Kommunen keine Wahl. Sie mussten auch für Kurzzeitparker an Parkuhren abkassieren, weil es das Straßenverkehrsgesetz so vorsah. Viele Autofahrer hatten hierfür zu Recht kein Verständnis und mieden somit die Innenstädte. Das Problem wurde jahrelang auch in der Kreisstadt Bad Segeberg diskutiert. Es war daher dringend an der Zeit, die von vielen als unsinnig empfundene Regelung abzuschaffen. Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, eine Belebung der Innenstädte durch mehr Freiheit für die Kommunen zu erreichen. Ab sofort können die Gemeinden und Städte den Bürgern ein kostenfreies Kurzparken an Parkuhren und Parkschein-automaten ermöglichen. Damit kann auch Bad Segeberg in Zukunft mit einer gesicherten rechtlichen Grundlage arbeiten“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.Begrüßenswert sei, so Storjohann, dass Rot/Grün dem Gesetzentwurf zugestimmt habe: „Vielen aus dem Regierungslager ist diese Entscheidung sicher nicht leichtgefallen. Die Politik von SPD und Grünen war ja jahrelang darauf ausgelegt, generell alle Autos in Innenstädten zu verteufeln. Diese Politik hat in eine Sackgasse geführt. Im Interesse einer Lebendigkeit der Geschäftswelt in den Innenstädten ist die Entscheidung daher zu begrüßen“, so Gero Storjohann abschließend.Rede des Bundestagsabgeordneten Gero Storjohannam Donnerstag, 06. November 2003zum Gesetz zur Änderung des StraßenverkehrsgesetzesGero Storjohann:Mehr Freiheit für die Kommunen stärkt unsere Innenstädte!Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die CDU/CSU-Bundestags-fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf des Bundesrates ausdrücklich. Mit der zu beratenden Vorlage soll ein Problem im Bereich des Straßenverkehrsrechts gelöst werden. Ein Problem, das bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schon seit langem nur noch zu Kopfschütteln führt.Ein Problem, das bereits zu vielen Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren in unserem Lande geführt hat.Ein Problem, das in der Vergangenheit leider auch viele Autofahrer zu Beschimpfungen von Politessen und Verkehrsraumüberwachern verführt hat, welche das unbeliebte „Knöllchen“ hinter den Scheibenwischer steckten.Worum geht es?Wir kennen das Problem alle: Für schnelle Besorgungen in der Innenstadt, zum Beispiel beim Optiker, in der Apotheke, in der Bücherei oder beim Telefonladen gibt es keine kostenfreien Kurzparkplätze.Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben hierfür wenig Verständnis.Zu Recht. Was viele jedoch nicht wissen: Die Gemeinden dürfen derzeit keine kostenfreien Kurzparkplätze anbieten. Sie müssen die Parkgebühren kassieren. Denn das Straßenverkehrsgesetz regelt in § 6a Absatz 6 die Gebührenerhebung und Gebührengestaltung an Parkuhren und Parkautomaten. Im Gesetz steht, ich zitiere: „Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren erhoben. Die Gebühren betragen je angefangene halbe Stunde 0,05 Euro“. Ende des Zitats. Das Widersinnige an der ganze Sache: Die Gemeinden wollen für die ersten dreißig Minuten Parkzeit am liebsten gar keine Gebühren kassieren. Ihnen ist viel wichtiger, dass möglichst viele Kunden für kurze Zeit kostenlos parken können. Denn dadurch würden die Ortskerne und Innenstädte belebt. Dadurch würden potentielle Kunden nicht mehr abgeschreckt, in die Innenstädte zu fahren, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war.Dadurch würden die Innenstädte gestärkt werden! Und dadurch würde dem Trend vieler Autofahrerinnen und Autofahrer zur Flucht auf die „grüne Wiese“ vor den Stadttoren entgegengewirkt. Es ist daher dringend an der Zeit, die von vielen als unsinnig empfundene bestehende gesetzliche Regelung endlich abzuschaffen. Die derzeitige Rechtslage erlaubt es beim heutigen bestehenden Parkdruck in unseren Städten und Gemeinden nämlich nicht mehr, flexibel auf die besonderen lokalen Verhältnisse zu reagieren. Doch, meine Damen und Herren, worum geht es im Einzelnen? Ziel des Gesetzentwurfes ist es in erster Linie, eine Belebung der Innenstädte durch mehr Freiheit für die Kommunen zu erreichen. Dazu soll die Erhebung der Parkgebühren künftig vollständig den Gemeinden überlassen werden. Es soll ein kostenfreies Kurzzeitparken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ermöglicht werden. Bereits heute wird durch die so genannte „Brötchentaste“ vielerorts ein kostenfreies Parken ermöglicht.Mit der „Brötchentaste“ wird den Parkraumnutzern durch einen Blanko-Parkschein oder einen am Parkscheinautomaten angebrachten Erlass der Gemeinde ein kostenfreies Parken für einen kurzen Zeitraum ermöglicht. In meiner Kreisstadt Bad Segeberg ist dies derzeit beispielsweise so. Den Gemeinden und Städten verursacht diese Lösung jedoch ein Magengrummeln, weil sie wissen, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen.Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich war daher längst überfällig.So gab es auch in meinem Wahlkreis Segeberg/Stormarn-Nord bei vielen Kommunalpolitkern ein hörbares Aufatmen, als ich ihnen in den letzten Tagen von dem geplanten Gesetzesvorhaben berichtete, welches wir heute diskutieren. Bereits nach der im Februar von der CDU in Schleswig-Holstein flächendeckend gewonnenen Kommunalwahl hatten viele Städte und Gemeinden in etlichen Bereichen endlich die Fesseln rot/grüner autofahrerfeindlicher Politik abgeworfen. Jahrelang wurde etwa in der Hansestadt Lübeck versucht, Autos mittels hoher Parkgebühren aus der Stadt zu verbannen. Diese innenstadtfeindliche Politik bewirkte einen Attraktivitätsverlust der Innenstadt und führte zu heftigen Umsatzeinbußen bei der Lübecker Kaufmannschaft. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, signalisiert haben, hier heute der vom Bundesrat ange-strebten Änderung der Straßenverkehrsordnung zustimmen zu wollen. Vielen von Ihnen ist diese Entscheidung sicherlich nicht leicht gefallen. Die Politik Ihrer Parteifreunde in den Kommunen war ja jahrelang darauf ausgelegt, generell alle Autos in Innenstädten zu verteufeln. Jetzt haben offensichtlich auch Sie von den Regierungsfraktionen erkannt, dass eine solche Politik in die Sackgasse führt. Im Interesse einer Lebendigkeit der Geschäftswelt ist Ihre Entscheidung daher zu begrüßen.Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist grundsätzlich dazu geeignet, einen – wie ich finde – nahezu exemplarischen Fall gesetzlicher Überregulierung abzubauen. Dies ist der richtige Weg, den Gemeinden wichtige Gestaltungsmöglichkeiten der Parkgebühren an die Hand zu geben. Die kommunale Selbstverwaltung wird hierdurch gestärkt. Außerdem wird ein wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau unternommen. Zudem kann die örtliche Verwaltung flexibel auf neue Ereignisse innerhalb der Parkraumbewirtschaftung reagieren.Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Gemeinden von den ihnen eingeräumten neuen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen können. Sie müssen es aber nicht tun.Bei wörtlicher Auslegung des Gesetzestextes fällt dies vielleicht zunächst einmal gar nicht auf. Es heißt dort schlicht: „Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast Gebühren erheben“. Natürlich mag es jetzt den einen oder anderen geben, der argumentiert, mit dem Gesetzentwurf würde den Gemeinden durch die Hintertür eine günstige Gelegenheit zur Aufbesserung ihrer Gemeindefinanzen eröffnet.Gerade das ist jedoch nicht der Fall.Einerseits haben sich in den vergangenen Jahren viele Gemeinden durch eine bessere Verkehrsführung und eine bessere Verkehrsinfrastruktur bereits auf das gestiegene Verkehrsaufkommen eingerichtet. Sie wollen dadurch ihre eigene Attraktivität erhöhen. Diesen Gemeinden kommt die Gesetzes-änderung daher sehr gelegen.Andererseits wird keine Stadt oder Gemeinde ihre eigene Attraktivität durch die Einführung hoher Parkgebühren herabsetzen.Unabhängig davon sind die Gemeinden – und ich zitiere jetzt aus der Gesetzesbegründung – „ohnehin auch im Rahmen des Verhältnismäßig-keitsgrundsatzes sowie der Straßen- und wegerechtlichen Vorschriften der Länder zum Gemeingebrauch und Widmungszweck von Straßen an gesetzliche Vorgaben gebunden“. Das ist zwar juristisch einwandfrei.Ich glaube aber, dass es dieser Begründung eigentlich gar nicht bedarf. Wir haben es hier in jeder Hinsicht mit einem modernen Gesetz zu tun. Hier liegt uns endlich einmal der Entwurf eines Gesetzes vor, der auf die üblichen Reglementierungen gänzlich verzichtet. Und dieser Gesetzentwurf wird – da bin ich mir sicher – von den Kommunen auch vernünftig angewendet werden. Meine Damen und Herren, wir von der CDU/CSU-Fraktion haben Vertrauen in die Kompetenz unserer Gemeinden und werden dem Gesetzentwurf des Bundesrates daher zustimmen.