Alkoholverbot für Fahranfänger – ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit

Alkoholverbot für Fahranfänger - ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit

Berlin. – Anlässlich des im Deutschen Bundestag verabschiedeten absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages und in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einführung eines absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger. Wo Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen Verkehrsteilnehmern fernzuhalten.Bei jungen Fahranfängern ist Alkohol im Straßenverkehr immer noch eine der Hauptunfallursachen. Mangelnde Erfahrung gemixt mit Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern noch weiter und ergibt – gerade an Wochenenden – oftmals einen todbringenden Cocktail. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt daher auf die präventive Wirkung eines eindeutigen Alkoholverbots für Fahranfänger. Nach dem heute verabschiedeten Gesetz ist es Fahranfängern während der zweijährigen Probezeit verboten, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss die Autofahrt anzutreten. Für junge Fahranfänger ist dieses absolute Alkoholverbot neben der Probezeit auch an die Altergrenze von 21 Jahren gebunden.Fahranfänger, die gegen das absolute Alkoholverbot verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen.