Durchbruch beim „Feuerwehr-Führerschein“

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In einem heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beratenen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnte die Union Erleichterungen bei der Fahrberechtigung für Freiwillige Feuerwehren, Technische Hilfsdienste und Rettungsdienste durchsetzen. Dies erklärte der zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gero Storjohann MdB.

Seit Einführung der 2. Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 können Besitzer eines Pkw-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren. Hierdurch haben die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste große Nachwuchsprobleme.Gerne hätte die Union den Organisationen eine Befreiung analog dem alten Recht bis 7,5 t ermöglicht, doch war dies mit dem Koalitionspartner nicht möglich. Der jetzt eingeschlagene Weg sieht vor, dass bis 4,75 t lediglich eine feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung gemacht werden kann. Näheres hierzu sollen die Länder per Rechtsverordnung regeln. In der Gewichtsklasse zwischen 4,75 t und 7,5 t gibt es eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung. Dies ist erheblich kostengünster als der Erwerb des normalen C1-Führerscheins. Diese Fahrberechtigung kann nur im Zusammenhang mit Fahrten für die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste eingesetzt werden. Nach zweijährigem Einsatz für diese Organisationen kann die Fahrberechtigung dann in einen vollwertigen C1-Führerschein umgewandelt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nach der Bundestagswahl die getroffenen Regelungen evaluieren und ggf. weitere Erleichterungen für die Organisationen ermöglichen.