Eigenheimrente erleichtert Wohneigentum

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Angespartes Riestervermögen kann künftig vollständig und ohne Rückzahlungsverpflichtung für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden.

Anläßlich des Beschlusses der Bundesregierung zum Entwurf des Eigenheimrentengesetzes erklären der baupolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Dirk Fischer MdB und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss, Gero Storjohann MdB:Es ist ein guter Tag für alle, die ihren Traum vom eigenen Heim umsetzen wollen! Die Bundesregierung ebnet heute den Weg für eine wesentlich verbesserte Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums. Die Eigenheimrente wird die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums erleichtern. Das lange verhandelte Projekt der Großen Koalition ist nun auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren muss zügig betrieben werden.Die Union findet sich mit ihren Grundvorstellungen im erzielten Kompromiss wieder. Angespartes Riestervermögen kann künftig vollständig und ohne Rückzahlungsverpflichtung für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden. Die Tilgungsleistungen für Darlehen zum Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums werden wie Sparleistungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen bewertet und gefördert. Die jährliche staatliche Förderung kann zur zusätzlichen Tilgung der Darlehensverträge genutzt werden. Die Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro pro Kind. Für Kinder die 2008 oder später geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr. Zudem wird für die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter mit einer möglichen Abschlagszahlung eine einfachere Alternative angeboten.Wir gehen nun wieder von einer Belebung des Eigenheimbaus durch das Eigenheimrentengesetz aus. Unser Ziel bleibt, die Wohneigentumsquote in Deutschland deutlich zu erhöhen, um zumindest das Niveau vergleichbarer EU-Nachbarn zu erreichen.