Eigenheimrentengesetz mit großer Mehrheit verabschiedet

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Im Alter mietfrei in den eigenen „vier Wänden“ wohnen ist nun auch eine Form der Altersvorsorge, die gefördert wird.Am 20. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz zur verbesserten Einbeziehung selbstgenutzer Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz) mit großer Mehrheit verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll selbstgenutzes Wohneigentum im Inland in die bestehenden Strukturen der geförderten Altersvorsorge („Riester-Vorsorgesparen“) integriert werden.

Konkret sorgen wir dafür, dass die durch staatliche Zulagen geförderte Altersvorsorge („Riester-Rente“) in Zukunft auch für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung genutzt werden kann. Das angesparte Kapital kann zu 100% für Wohnimmobilien genutzt oder die Tilgung von Baufinanzierungsdarlehen dadurch gefördert werden, indem Tilgungszahlungen als Altersvorsorgebeiträge gewichtet werden. Darüber hinaus konnte die Union gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf an wichtigen Stellen Verbesserungen erreichen. Wir haben eine Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für unter 25jährige durchgesetzt, sodass junge Menschen weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen zu erhalten. Zugleich erhöhen wir den im Gesetz vorgesehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro sowie dessen Auszahlung vom 21. auf das 25. Lebensjahr. Somit können noch mehr junge Menschen in den Genuss der Förderung kommen.Durch die Neuregelung vergrößert sich nicht nur das Angebot an steuerlich begünstigten Altersvorsorgemodellen, sondern gleichzeitig wird auch die bisherige Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge im Interesse einer echten Wahlfreiheit überwunden. Darüber hinaus wird das durch die gesetzliche Rente gelegte Fundament gestärkt und das Versorgungsniveau der Begünstigten zusätzlich erhöht.