Koalitionsausschuss vom 29. März 2017
Beschluss
Der Koalitionsausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Wohnungseinbruch
Der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden. Hierzu gibt es keinen minderschweren Fall. In diesen Fällen soll eine Verkehrsdatenabfrage ermöglicht werden.
- Kinderehe
Der Koalitionsausschuss bestätigt die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Verbot von Kinderehen und den aufenthaltsrechtlichen Konsequenze auf der Basis des vom BMJV vorgelegten Gesetzentwurfes
- Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
BMI und BMJV werden beauftragt, sich kurzfristig auf einen Gesetzentwur zu verständigen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass missbräuchlich Vaterschaftsanerkennungen mit dem Ziel, aufenthaltsrechtlicheVerbesserungen zu erreichen, verhindert werden. - Sozialleistungsbetrug
Zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug von Asylbewerbern sollen die Sozialbehörden gesetzlich ermächtigt werden
– Zugang zu bekommen zum Kerndatensystem,
– einen Fingerabdruckscan zur Identitätsprüfung einzusetzen. - Familiennachzug
Im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI wird die Härtefallklausel in § 22 Aufenthaltsgesetz in Einzelfällen unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention genutzt.
- Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus
Der Koalitionsausschuss beschließt ein nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (Anlage). Dafür sind in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2018 weitere 100 Mio. € vorgesehen.
Ausführliche Beschreibung als PDF-Download
- Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften/ Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Der Koalitionsausschuss beschließt, folgende Regelungen in die geplante Änderung des SGB VIII aufzunehmen:
– bundesgesetzliche Regelungen zu Schutzkonzepten für Frauen/ Kinder inFlüchtlingsunterkünften,
– Steuerungsmöglichkeiten der Länder bezüglich der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
- Eckpunkte Kindergeld/ EU
Der Koalitionsausschuss verständigt sich auf Eckpunkte zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen für im EU-Ausland lebende Kinder von Personen, die in Deutschland beschäftigt sind. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt, sobald die erforderlichen Voraussetzungen im EU-Recht geschaffen sind. - Änderung DRK-Gesetz
Der Koalitionsausschuss einigt sich darauf, für Rot-Kreuz-Schwestern im DRK-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG zu verankern.
- Bildungs- und Wissenschaftsschranke
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, zeitnah eine Regelung zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zu beschließen.
- Bund-Länder-Finanzen
Wir bekräftigen den Beschluss der MPK vom 8.12.2016. Bei der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft wird es keine Versetzung von Beschäftigten gegen ihren Willen geben. Für die Überleitung der Beschäftigten werden Überleitungstarifverträge angestrebt.
Personalvertretungen werden in die Arbeit des Gremiums, das den Personalübergang begleitet, eng eingebunden. Es wird keine Privatisierung der Bundesstraßen geben. Der Beschluss der MPK regelt das unveräußerliche Eigentum der Infrastrukturgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Grundgesetz. Eine Übertragung von Altschulden auf die Gesellschaft wird nicht erfolgen. Die Beschaffung im Rahmen von ÖPP erfolgt nur auf der Ebene von Einzelprojekten. Das bedeutet, dass ÖPP im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ausgeschlossen ist. Der Bundestag wird bei der Gründung und Kontrolle der Gesellschaft eng eingebunden.