Gero Storjohann MdB: „Das ÖPP-Projekt zum Ausbau der A7 holt zusätzliche Gelder für den Fernstraßenbau nach Schleswig-Holstein.“

Berlin. – Am 14. Dezember 2011 ist das Vergabeverfahren des länderübergreifenden Betreibermodells des A7-Abschnitts Neumünster-Nord/Hamburg-Nordwest in Form einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) gestartet. Hierzu erklärt der Segeberger Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU), Mitglied des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages:

„Das ÖPP-Projekt zum sechsstreifigen Ausbau der A7 zwischen Hamburg und Neumünster holt zusätzliche Gelder neben der Länderquote für den Fernstraßenausbau nach Schleswig-Holstein. Durch die Einbindung privater Investoren kann der dringend nötige Ausbau schneller realisiert werden. Dies ist im Sinne der Verkehrsteilnehmer und der Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

Bisher ist die Staubelastung auf diesem Abschnitt der A7 hoch. Die zwei Fahrstreifen pro Richtung werden insbesondere durch den Pendelverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg sowie durch den Sommer-Reiseverkehr regelmäßig überlastet. Wenn das ÖPP-Projekt nun schnell vergeben wird und der Ausbau planmäßig bis 2018 abgeschlossen wird, wird sich auf der A7 eine deutliche Verkehrsentzerrung bemerkbar machen.“

Hintergrund: Die A7 ist die längste Autobahn Deutschlands und eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen zwischen Skandinavien und Mitteleuropa. Mit dem Ausbau der A7 zwischen Hamburg und Bordesholm soll sie an die wachsenden Verkehrsmengen angepasst werden. Es handelt sich um das dritte der insgesamt acht Projekte umfassenden zweiten ÖPP-Staffel im Bundesfernstraßenbereich. Das Projekt sieht den sechs- bzw. achtstreifigen Ausbau des rund 65 km langen Teilstücks zwischen Bordesholm und Hamburg-Nordwest sowie die Erhaltung und den Betrieb des rund 59 km langen Abschnitts zwischen Neumünster-Nord und Hamburg-Nordwest über einen 30-jährigen Vertragszeitraum vor.

Die Vergütung des privaten Betreibers erfolgt dabei leistungsabhängig – je nach zeitlicher Verfügbarkeit der Strecke und Ausführungsqualität bei Erhalt und Betrieb. Voraussetzung für eine Umsetzung des ÖPP-Modells ist die Vorlage wirtschaftlicher Angebote. Der Ausbau soll von 2014 bis 2018 erfolgen.