Kein Regelungsbedarf für Zweckentfremdung von Wohnraum auf Bundesebene

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages

Rot-Grün offenbart damit erneut seine mangelhafte Bereitschaft, richtiges so schnell wie möglich zu erledigen, so Gero Storjohann MdB.

Berlin. – Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes des Bundesrates zur Abschaffung des Zweckentfremdungsrechts für Wohnraum auf Bundesebene erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig für Wohnrecht und Mietrecht:Die Abschaffung der bundeseinheitlichen Regelungen für die Zweckentfremdung von Wohnraum ist überfällig. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes rechtfertigt sie nicht mehr. Ein Festhalten an den überkommenen Vorschriften aus Zeiten flächendeckender Wohnungsknappheit entspricht nicht den aktuellen Erfordernissen des Wohnungsmarktes. Der verbliebene Regelungsbedarf kann im Einzelfall durch die Länder in Zusammenarbeit mit den Kommunen gelöst werden. Nur noch vier Bundesländer – Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg – machen derzeit von der bundeseinheitlichen Regelung Gebrauch. Auch aus der Gruppe dieser Länder gab es im Bundesrat Zustimmung zu deren Abschaffung. Die Bundesregierung hat diese Einschätzung im vergangenen Jahr bereits geteilt. Die rot/grüne Koalitionsmehrheit hat dem Gesetzentwurf heute im Wohnungsausschuss ihre Zustimmung verweigert. Sie will mit diesem Thema bei einer möglichen, derzeit aber offenen Fortführung der Diskussion um die Föderalismusreform taktieren. Rot-Grün offenbart damit erneut seine mangelhafte Bereitschaft, richtiges so schnell wie möglich zu erledigen.