Meister-BAföG ein Meilenstein der beruflichen Bildung

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Heute hat der Bundestag eine Erweiterung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) – kurz „Meister-BAföG“ – beschlossen. Das „Meister-BAföG“ ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung: berufliche Aufstiegsfortbildung wird ohne Altergrenze finanziell durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt. Mit der Novelle des AFBG werden diese Leistungen nun ausgebaut und verbessert.

Der Bund bewilligt hierfür in den nächsten vier Jahren 212 Mio. Euro, die Länder beteiligen sich mit weiteren 60 Mio. Euro. Insgesamt werden so 272 Mio. Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investierten.Zu den inhaltlichen Verbesserungen zählt unter anderem, dass nun nicht mehr nur die erste, sondern auch die weitere Aufstiegsfortbildung gefördert wird. Auch können diejenigen, die eine Fortbildung erfolgreich bestanden haben, mit einem Teilerlass des Förderdarlehens rechnen. Gute Leistung kann so noch besser belohnt und die Motivation gesteigert werden. Ähnliches gilt für diejenigen, die nach der Fortbildung eine Existenz gründen und Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen: Wer dauerhaft einen neuen Mitarbeiter einstellt oder einen Ausbildungsplatz schafft, erhält einen Darlehensteilerlass von 33 %. Verbessert wird auch die finanzielle Situation von Eltern in Aufstiegsfortbildungen: Der Kinderzuschlag wird von derzeit monatlich 179,- Euro auf 210,- Euro und obendrein nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt. Für Alleinerziehende ist darüber hinaus ein Betreuungszuschlag als Zuschuss von monatlich 113,- Euro pro Kind vorgesehen.Für Gero Storjohann MdB ist das neue Gesetz ein Meilenstein und wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und gleichzeitig all denjenigen eine Hilfestellung zu bieten, die sich beruflich entwickeln und entfalten wollen: „Das Gesetz steigert die Attraktivität und Effizienz beruflicher Aufstiegsfortbildung enorm“, so Storjohann nach der Abstimmung in Berlin. „Das Meister-BAföG wird damit noch attraktiver.“ Das Gesetz sei ein Signal an alle, die sich beruflich weiter qualifizieren wollen. „Lebenslanges Lernen und das eigene Potenzial auszuschöpfen ist eine persönliche Bereicherung, von der auch die Gemeinschaft profitiert. Einer solchen Entwicklung möglichst freien Lauf zu lassen muss darum ein vorrangiges Ziel von Bildungspolitik sein.“