Petitionen bei CDU/CSU in guten Händen

Gero Storjohann MdB (li.) und Günter Baumann MdB

Gero Storjohann MdB (li.) und Günter Baumann MdB

Berlin. – Das Petitionsrecht funktioniert, hat sich bewährt und sichert die Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern über das Mittel von Bitten und Beschwerden. Anlässlich der Debatte des Berichts des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2009 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Baumann MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Gero Storjohann MdB:

„Mit hohem Engagement haben die Abgeordneten von CDU/CSU im Petitionsausschuss auch im Jahr 2009, dem 60. Jahr seines Bestehens, eine Vielzahl von Bürgeranliegen bearbeitet. Knapp 19.000 Eingaben und Petitionen sind 2009 beim Deutschen Bundestag eingegangen, davon ca. 6.700 auf elektronischen Wege (als web-Formular, e-mail oder über www.bundestag.de). In 16 nichtöffentlichen Sitzungen wurden mehr als 17.000 Eingaben abschließend behandelt, in einer öffentlichen Sitzung wurden öffentliche Petitionen zum NPD-Verbot, zu Zwangsadoptionen, Mietrecht, Insolvenzrecht, Aufklärung über Tattoos und Piercings, Werbeanrufe sowie Geschäfte über das Internet aufgerufen.

Akteneinsichten, Berichterstattergespräche, Vor-Ort-Termine wurden genutzt, um eine intensive Befassung und umfassende Sachaufklärung mit den Anliegen der Bürger zu erreichen. In komplizierten Einzelfällen konnten für die beteiligten Behörden Lösungswege aus scheinbar ausweglosen Situationen aufgezeigt werden. Ein hoher Anteil von Petitionen betrifft soziale Belange im Arbeits-, Sozial-, Miet-, Renten-, Versicherungs- und Insolvenzrecht. Das hilft uns, mögliche Lücken und eventuell mangelnde Praxistauglichkeit der von uns beschlossenen Gesetze zu erkennen und auch noch die entsprechende Korrektur auf den Weg zu bringen.

Wenn einer jungen Mutter doch noch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zu ihrem in einer 200 km entfernten Klinik liegenden Baby verschafft werden konnte, war das allerdings nicht durch eine Gesetzeskorrektur möglich, sondern durch eine Kulanzregelung. Es werden nicht nur Anliegen der Menschen aufgenommen, sondern konkrete Verbesserungen bewirkt, wie folgendes Beispiel zeigt: Es wurde bemängelt, dass die Zahl der Lkw-Stellplätze an Bundesautobahnen zu gering sei, damit Kraftfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten könnten. In der parlamentarischen Prüfung bestätigte sich die vom Petenten dargestellt Diskrepanz zwischen benötigten und vorhandenen Lkw-Parkplätzen. Um das Defizit zu beseitigen und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde die Eingabe als Material an das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen. Seitdem wurden bereits 3.000 zusätzliche Parkstände für den Schwerlastverkehr gebaut, weitere 8.000 werden bis 2012 folgen.

Das Beispiel demonstriert eindrücklich, wie Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass mit Erfolg nachgebessert wird. Im Ergebnis haben die bearbeiteten Petitionen eine Erfolgsquote von nahezu 50 Prozent. Daran zeigt sich: Das Petitionsrecht funktioniert, hat sich bewährt und sichert die Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern über das Mittel von Bitten und Beschwerden. Besonders erfreulich ist das internationale Interesse am deutschen Petitionswesen. So wurden auch im vergangenen Jahr erneut zahlreiche ausländische Delegationen in Berlin empfangen. Das in der Verfassung garantierte Recht auf Beschwerde und das in Deutschland praktizierte “Modell” im Umgang mit Petitionen wird in vielen Ländern als vorbildlich und als Ausdruck besonderer Souveränität des Parlaments betrachtet.“