Weitere Schritte bei der Fahrlehrerausbildung erforderlich

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Berlin. – Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Fahrlehrergesetzes führte der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für Verkehrssicherheit und Straßenverkehr, in einer Plenarrede vor dem Deutschen Bundestag unter anderem aus:

Gegenstand des Fahrlehrergesetzes ist die Neuregelung der Anerkennung von Berufsqualifikationen für Fahrlehrer, die entweder von Staatsangehörigen eines EU-Landes, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR oder der Schweiz erworben wurden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass dadurch das Ziel des Europäischen Binnenmarktes, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in Europa zu verwirklichen, gefördert wird. Für den Fall, dass die Berufsqualifikation des Fahrlehrers aber nicht dem hohen deutschen Niveau entspricht, muss ein Anpassungslehrgang besucht und/oder eine Eignungsprüfung abgelegt werden.Außerdem enthält das Gesetz die Regelung, dass alle Fahrlehrer über die für die Fahrschülerausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält diese Maßnahmen als unabdingbar für eine effektive und sichere Ausbildung der deutschen Fahrschüler.Um Qualitätsverluste in der Fahrschülerausbildung zu vermeiden, müssen weitere Schritte unternommen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt hierzu vor, die Fahrlehrerausbildung durch ein Praktikum zu Beginn der Ausbildung und durch eine anschließende Eignungsprüfung zu ergänzen. Wir unterstützen überdies ein Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen.