Berlin. – Für eine angemessene Besteuerung von Wohnmobilen hat sich jetzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann ausgesprochen:
„In einem völlig überhasteten Verfahren, ohne Beratung in den Ausschüssen und gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung vor kurzem eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. Durch diesen rot/grünen Schnellschuß müssen über 300.000 Wohnmobilbesitzer mit einer erheblichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer rechnen. Zum Teil wird deren Kraftfahrzeugsteuer das Fünffache der bisherigen Regelung betragen“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete, der Mitglied im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages ist.Hintergrund der geplanten Neuregelung ist folgender: Bislang konnten Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen, also Wohnmobile und Geländewagen, als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit bei der Kfz-Steuer günstiger als Personenkraftwagen behandelt. Grundlage hierfür war eine Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 23 Abs. 6a StVZO). Um die steuerliche Begünstigung von Geländewagen bei der Kfz-Steuer zu beseitigen, hat Rot/Grün diesen Paragraphen gestrichen mit der Folge, daß auch das Steuerprivileg für Wohmobile wegfällt.„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich gegen die überhastete Vorgehensweise der Regierungsfraktionen ausgesprochen und sieht inhaltlich erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Auswirkungen und der Reichweite der Steuerverschärfung“, so Gero Storjohann. Der CDU-Bundestagsabgeordnete weiter: „Nach wie vor ist die Höhe der Steuerlast für den einzelnen Wohnmobilbesitzer nicht transparent. Die Verunsicherung – ein Markenzeichen der Politik dieser Bundesregierung – hinsichtlich der zukünftigen Besteuerung ist groß“.Die geplante Neuregelung stellt nach Ansicht des CDU-Verkehrsexperten eine unzumutbare steuerliche Mehrbe-lastung für Wohnmobilbesitzer dar: „Hier muß eine Änderung erfolgen, um eine zutreffende Besteuerung zu erreichen und die Verunsicherung zu beseitigen!“, so Gero Storjohann. Dies könne jedoch weder durch die geplante hubraumbezogene Kraftfahrzeug-Besteuerung noch durch die Rückkehr zur gewichtsbezogenen Kraftfahrzeug-Besteuerung erreicht werden. „Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten beispielsweise Eigner von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen soviel Steuern entrichten wie die Eigner großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Dadurch werden die Relationen deutlich verletzt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete. Wegen des europäischen Rechts verbiete sich aber auch die Rückkehr zur gewichtsbezogenen Besteuerung, denn danach sei die Grenzziehung von 2,8 Tonnen unzulässig.Storjohann weiter: „Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb jetzt einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fordern die Bundesregierung auf, die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuererhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren. Außerdem muß Rot/Grün dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeug-Besteuerung von Wohnmobilen unterbreiten. Ziel muß es sein, Wohnmobile bei der Kfz-Steuer nicht unverhältnismäßig zu belasten“, so Gero Storjohann.