Gero Storjohann begrüßt Vereinfachung zur Bildung von Rettungsgassen auf deutschen Autobahnen

Stau auf der Autobahn

Stau auf der Autobahn – kein seltenes Phänomen, trotzdem herrscht oft Unklarheit über das richtige Verhalten in diesem Falle. Foto: fotolia

Berlin. – Die Straßenverkehrsordnung soll hinsichtlich § 11 Absatz 2 StVO vereinfacht werden. Ein neu vorgeschlagener Wortlaut schafft eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Bildung von Rettungsgassen.

 

Nach der bisherigen Regelung war vorgesehen, dass auf Autobahnen und Außerortsstraßen die Rettungsgasse an unterschiedlicher Stelle gebildet werden müsse, je nachdem wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Dies führte in der Vergangheit zu Verwirrungen, mit der Folge, dass die Rettungsgassen häufig nicht richtig gebildet wurden.

Der neue Wortlaut sieht vor, dass künftig bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrzeuge für die Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden könnten

Die vorgeschlagene Formulierung schafft eine einheitliche Regelung, die leicht zu merken ist und selbst bei Richtungsfahrbahnen mit fünf oder mehr Fahrstreifen anwendbar ist.Rettungsgasse

Gero Storjohann zeigte sich erfreut darüber, dass das Minsterium für Verkehr und digitale Infrastruktur die angesprochene Vorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend ändern möchte.

„Die Bildung von Rettungsgassen entscheidet häufig über Leben und Tod.“, so Gero Storjohann, der CDU/CSU-Sprecher für Verkehrssicherheit.