Absolutes Rauchverbot auch im Deutschen Bundestag

Das Berliner Büroteam von Gero Storjohann MdB vor einem der neuen Schilder, die jetzt an den Eingängen des Deutschen Bundestgages angebracht wurden. Von rechts nach links: Kerstin Liesegang, Bastian Scholz und Gunnar Gradert

Berlin. – Ab Sonnabend, dem 01. September 2007, gilt in ganz Deutschland das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Damit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Zugleich wird die Altersgrenze für das Rauchen im Jugendschutzgesetz auf 18 Jahre angehoben.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich für alle Züge, Schiffe, Straßenbahnen, Busse und Taxis. Zusätzlich haben sich auch die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt freiwillig bereit erklärt, in das Gesetz mit aufgenommen zu werden und damit auch in ihren Häusern ein Rauchverbot umzusetzen.Der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, der sich schon seit langem für den Schutz von Nichtrauchern vor Passivrauch einsetzt, begrüßt die neuen gesetzlichen Regelungen: „Dies ist ein klares Signal für einen effektiven Gesundheitsschutz der Nichtraucher. Dadurch lassen sich langfristig viele Krebsfälle vermeiden“.