Antidiskriminierungsgesetz darf nicht zu einem weiteren Hemmnis wirtschaftlicher Entwicklung werden!

Gero Storjohann MdB

Henstedt-Ulzburg. – Der Vorsitzende des Landesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hamburg/ Schleswig-Holstein / Mecklenburg-Vorpommern (LFW), Dietmar Manke aus Henstedt-Ulzburg, hat in einem Treffen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann das geplante Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der rot/grünen Regierungskoalition kritisiert.

Dietmar Manke: „Der im Deutschen Bundestag vorgelegte Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz hat schwerwiegende Folgen für die Immobilien-wirtschaft.“ Der LFW kritisiere besonders den wachsenden bürokratischen und finanziellen Aufwand bei der Vermietung von Wohnraum. „Es ist einem abgelehnten Mietwohnungsbewerber möglich, wegen angeblicher Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund seiner Religion, seiner Behinderung oder seines Alters, gegen die Ablehnung zu klagen. Gewerbliche Vermieter müssen darum künftig den Vorgang der Vermietung einer Wohnung dokumentieren. Vor Gericht muß ein Vermieter dann beweisen, daß eine Diskriminierung nicht vorliegt. Gelingt ihm das nicht, wird er schadenersatzpflichtig.“Gero Storjohann, der für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Berichterstatter zu den wohnungspolitischen Teilen des ADG ist: „Nach der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie ist der Staat gehalten, Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts einer Person zu unterbinden. Die Regierungskoalition ist mit ihrem Gesetzentwurf über die Vorgaben der EU jedoch weit hinausgegangen und hat zusätzlich weitere Diskriminierungsmerkmale wie Religion, Alter oder Behinderung aufgenommen.“ Hinzu komme, daß es Antidiskriminierungsverbänden möglich gemacht werde, im gewerblichen Stil abgelehnte Bewerber zu vertreten und für sie die Klage zu führen. „Das Gesetz kann zu einem riesigen Geschäft für diejenigen werden, die Diskriminierungsklagen mit System durchführen und darauf bauen, daß die Wohnungswirtschaft einen schnellen außergerichtlichen Vergleich einem unsicheren und langwierigen Rechtsstreit vorzieht“, so der Bundestagsabgeordnete.Manke und Storjohann einvernehmlich: „Das Gesetz darf nicht zu einem weiteren Hemmschuh wirtschaftlicher Entwicklung werden. Es besteht die große Gefahr, daß Wohnungsunternehmen und andere gewerbliche Vermieter finanziell weiter unter Druck geraten und damit das Bauen neuer Wohnungen immer unattraktiver wird.“