Am Dienstagabend informierte der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) in Groß Kummerfeld über das Thema Fracking und das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung der Erdgasförderung mittels Fracking.
Bürgermeister Jörg Wrage (CDU) und dem CDU-Kreisvorsitzenden Gero Storjohann MdB war ein echter Coup gelungen: Der Fracking-Experte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Mattfeldt folgte ihrer Einladung nach Groß Kummerfeld und referierte zum umstrittenen Thema Fracking. Rund 60 interessierte Bürger kamen zur Infoveranstaltung in das Cumerveldhus.
Mattfeldt, der sich seit 2011 für eine stärkere gesetzliche Regulierung der Erdgasförderung einsetzt, ging während der zweistündigen Veranstaltung auf die vielen Fragen und Sorgen der Bürger ein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine deutliche Verschärfung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes stark machen, so Mattfeldt. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser sei angesichts möglicher nicht absehbarer Umweltschäden das oberste Gebot.
Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, der sich wie sein Fraktionskollege Mattfeldt gegen Fracking ausspricht, betonte zum Abschluss der Veranstaltung noch einmal die Bedeutung des geplanten Gesetzesvorhabens: „Eine generelle Ablehnung einer gesetzlichen Neuregelung wäre kontraproduktiv, da der neue Entwurf eine wesentliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage darstellt. Ich bin zuversichtlich, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im laufenden Gesetzgebungsverfahren den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung an den entscheidenden Stellen zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser verschärfen wird.“
Die Anregungen der Kummerfelder Bürger nehmen die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten dennoch gerne mit nach Berlin.
Das geplante Gesetzespaket zur Regulierung der Erdgasförderung mittels Fracking wird zurzeit von den Fachausschüssen des Bundestages beraten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die endgültige Entscheidung über die Genehmigung von Fracking ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder liegen soll. Damit wird einer wesentlichen Sorge der Bevölkerung bereits Rechnung getragen.