Energieeinsparverordnung der Bundesregierung vom Bundesrat im Wesentlichen bestätigt: Kein Sanierungszwang bei Bestandsgebäuden

© maho - Fotolia.com

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Berlin – Nach intensiver Beratung hat der Bundesrat am Freitag den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Wesentlichen bestätigt. Hierzu erklärt Gero Storjohann MdB:

„Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste 2002 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und fasste sie zusammen. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt. Durch Wärmedämmung und die Modernisierung von Heizungsanlagen kann viel Energie eingespart werden. Ich setze dabei auch in Zukunft auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Hauseigentümer werden nicht zu Sanierungsmaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden gezwungen. Klimaschutz muss bezahlbar bleiben.

Hausbesitzer können auch in Zukunft selbst nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und mit Technologieoffenheit entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen sie wie angehen wollen. Daher gibt es in Zukunft keine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Sanierung bestehender Gebäude, keine neuen Sanierungspflichten und das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot bleibt bestehen.

Die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates zeigt: Das von der Bundesregierung verfolgte Konzept zur Weiterentwicklung der EnEV hat sich als mehrheitsfähig erwiesen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur Zusammenlegung der in zwei Schritten vorgesehenen Anhebung der energetischen Anforderungen an den Gebäudeneubau, zur Aktualisierung der Vorgaben zum Austausch alter Standardheizkessel in vermieteten Wohngebäuden und zur Einführung von Energieeffizienzklassen bei Energieausweisen müssen nun von der Bundesregierung geprüft werden.“