Berlin. – Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes der christlich-liberalen Bundesregierung beraten. Hierzu erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gero Storjohann MdB:
„Die CDU/CSU-geführte Koalition passt das Mietrecht an neue Herausforderungen und Entwicklungen an, ohne dabei die soziale Ausgewogenheit des Mietrechts in Frage zu stellen. Anpassungen sind wichtig: Denn bei der Energiewende kommt gerade dem Gebäudebestand eine Schlüsselrolle zu.
Das neue Mietrecht wird Anreize für energetische Modernisierungen schaffen. So sind wir mit dem Mieterbund einig, dass Mieter und Vermieter gemeinsam in der Pflicht stehen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist angemessen, wenn Mieter künftig Arbeiten zur energetischen Sanierung, von denen sie bei späteren Nebenkostenabrechnungen unmittelbar profitieren, bis zu drei Monate ohne Mietminderung tolerieren sollen.
Ein weiteres Problem gehen wir an: So genannte „Mietnomaden“ stellen vor allem für private Vermieter ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Diese Betrugsfälle sind zwar Einzelfälle, jedoch fallen diese für die Betroffenen dramatisch und existenzbedrohend aus. Insbesondere mit prozessualen Verbesserungen wollen wir diesen „Einmietbetrug“ zurückdrängen. Gleichzeitig stärken wir den Kündigungsschutz von unbescholtenen Mietern, indem wir Umgehungsmöglichkeiten bei Eigenbedarfskündigungen ausschließen.
Mehr als die Hälfte aller Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Wir erleben eine hohe Beständigkeit der Mietverhältnisse, die im Schnitt zwölf Jahre andauern. Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter ist hierfür eine wichtige Voraussetzung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein großes Anliegen. Eine Anpassung an aktuelle Herausforderungen muss daher behutsam erfolgen und die Interessen ausgewogen berücksichtigen. Dies ist mit unserem Gesetzentwurf gelungen.“