Gero Storjohann MdB: Nationaler Radverkehrsplan 2020 ist wegweisender Baustein eines modernen und nachhaltigen Mobilitätskonzeptes

Berlin. – Die christlich-liberale Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Nationalen Radverkehrsplans 2020 beschlossen. Hierzu erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Radverkehr Gero Storjohann MdB:

©-Kzenon-Fotolia.com

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„Mit dem neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) setzen wir wichtige Impulse an die zuständigen Länder und Kommunen zur weiteren Förderung des Radverkehrs. Der Bund formuliert mit dem NRVP grundsätzliche Leitlinien für die örtliche Radverkehrsförderung in den kommenden Jahren. Ziel des NRVP ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt zudem sehr, dass der neue NRVP, bevor er Anfang 2013 in Kraft tritt, erstmalig auch durch das Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich beraten werden wird. Hierdurch gelingt es, das Thema Radverkehr mit seinen aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Der NRVP analysiert aktuelle Entwicklungen des Radverkehrs und formuliert Empfehlungen. Die Kommunen sind bei der Radverkehrsförderung unterschiedlich weit vorangeschritten. Der NRVP unterteilt sie deshalb in Einsteiger, Aufsteiger und Vorreiter der Radverkehrsförderung. Ein wichtiges Ziel des NRVP ist es, dass die Gemeinden voneinander lernen und ihre unterschiedlichen Erfahrungen austauschen.

Denn die Bedeutung des Radverkehrs im Gesamtverkehrsaufkommen und als Wirtschaftsfaktor wächst stetig. In Deutschland gibt es rund 70 Millionen Fahrräder. Die Branche verkauft jedes Jahr vier Millionen Räder und macht 5 Milliarden Euro Umsatz. Jeder zehnte Weg in Deutschland wird per Rad zurückgelegt – Tendenz steigend.

Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren rund 877 Mio. Euro in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Dieser Weg sollte auch in den Gemeinden weiter gegangen werden. Insbesondere in Städten braucht es außerdem bessere und vor allem sichere Abstellmöglichkeiten für Räder an Bahnhöfen, bei Arbeitgebern und an touristischen Besichtigungspunkten.

In den zukünftigen ICx-Schnellzügen der Bahn muss die Fahrradmitnahme ermöglicht werden. Öffentliche Fahrradverleihsysteme können zudem den bestehenden ÖPNV ergänzen und Mobilitätslücken schließen. Wenn es gelingt, das Fahrrad besser mit anderen Verkehrsmitteln zu verknüpfen, können wir unser Ziel erreichen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in den nächsten Jahren auf 15 Prozent zu erhöhen.“

Link: Nationaler Radverkehrsplan 2020