Klare Prioritäten bei der Verkehrswegeplanung setzen

Berlin – Zum Entwurf der Grundkonzeption für den nächsten Bundesverkehrswegeplan erklärt der Segeberger Abgeordnete Gero Storjohann MdB:

© eyewave - Fotolia.com

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„Ich begrüße die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Es ist dringend notwendig, Erhalt und Erneuerung von Infrastruktur vor Aus- und Neubau zu stellen. Die Prognosen zeigen uns, dass das Verkehrsaufkommen in den kommenden Jahren noch stärker wachsen wird: Daher begrüße ich ausdrücklich den Fokus auf Engpassbeseitigung in sehr stark beanspruchten Regionen und den Ausbau der Hauptachsen. Die Sanierung maroder Brücken und überlasteter Gleisabschnitte muss uns am wichtigsten sein. Wir dürfen das System nicht „auf Verschleiß“ fahren. Wir müssen die Investitionen vorrangig dahin lenken, wo der größte Bedarf besteht. Die neue Planungskategorie „Vordringlicher Bedarf Plus“ ist ein wichtiger Schritt zur prioritären Umsetzung der wichtigsten Projekte und hin zu mehr Realismus: Künftig sollen hier nur noch Vorhaben aufgenommen werden, die auch eine echte Chance haben, gebaut zu werden.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag weiß, dass in der Bevölkerung ein großes Interesse an Mitsprache bei Großprojekten besteht. Daher begrüße ich auch ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung, die Planungen für die Bürger transparenter zu machen und dafür im Internet zu veröffentlichen.“

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument, mit dem der Rahmen der anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt wird – sowohl für Erhaltung, als auch für Aus- und Neubau. Der BVWP wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen. Der BVWP ist eine verkehrsträgerübergreifende Bedarfs- und Rahmenplanung; er ist jedoch kein Finanzierungsplan und hat keinen Gesetzescharakter. Dieses werden erst die Ausbaugesetze Straße und Schiene sein, in denen der Gesetzgeber den finanzierbaren vordringlichen Bedarf projektbezogen festlegen wird.