Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lkw beschlossen

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In der Sitzung am 6. Mai 2020 hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages die Verlängerung der Befreiung von Erdgas-Fahrzeugen von der Lkw-Maut bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen.

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lkw um drei weitere Jahre beschlossen. Sie wäre sonst Ende 2020 ausgelaufen. Das Thema wird nächste Woche im Rahmen des Bundesfernstraßengesetzes im Bundestag debattiert. Auch der Bundestagsabgeordnete für Segeberg/Stormarn-Mitte wird als Mitglied des Verkehrsausschusses zu diesem Gesetz im Bundestag sprechen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits seit geraumer Zeit für die Förderung von Erdgas-Lkw eingesetzt. Gero Storjohann erklärt dazu: „Ich befürworte den Markthochlauf von Erdgas-Fahrzeugen im Sinne des Klimawandels ausdrücklich. Die Verlängerung der Mautbefreiung ist vor allem ein Erfolg für den Klimaschutz. Erdgas ist derzeit die einzige verfügbare klimafreundliche Alternative zum Diesel für schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw. Durch die Verlängerung unterstützen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer der Transportbranche weiterhin dabei, ihre Flotten auf klimafreundlichere Antriebe umzustellen. Außerdem schaffen wir für Hersteller und Unternehmer die dringend benötigte Investitionssicherheit.“

Die Mautbefreiung ist ein Anreiz für die Transportbranche, in klimafreundlichere Erdgas-Fahrzeuge zu investieren. Damit soll die Entwicklung des Transportsektors hin zu weniger Emissionen unterstützt werden.

Die Verlängerung der Mautbefreiung bis zum 31. Dezember 2023 ist Teil mehrerer Anpassungen im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Juni mit dem Gesetz befassen.