Weg frei für mehr Wohngeld – Die durchschnittliche Wohngeldleistung erhöht sich von 90 Euro auf 140 Euro

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Zur Verabschiedung der Wohngeldnovelle im Deutschen Bundestag erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Dirk Fischer (Hamburg) MdB sowie der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe, Gero Storjohann MdB:Die Wohngeldleistungen werden spürbar verbessert. Heute gibt der Deutsche Bundestag den Weg für höhere Wohngeldleistungen frei! Dies ist ein gutes Ergebnis der Großen Koalition für die Bürger. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die durchschnittliche Wohngeldleistung erhöht sich von 90 Euro auf 140 Euro pro Wohngeldempfängerhaushalt. Erstmals werden die Heizkosten in pauschalierter Form einbezogen. Davon profitieren die ca. 800.000 Wohngeldempfängerhaushalte, darunter z. B. die über 300.000 Rentnerhaushalte oder die ca. 300.000 Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen. Die Miethöchstbeträge werden um 10 Prozent angehoben und die Tabellenwerte, die angeben, was an den Bürger gezahlt wird, erhöhen sich um 8 Prozent. Die bisher geltenden 4 Baualtersklassen werden zu einer Kategorie auf Neubauniveau zusammengefasst. Dadurch gelten für ältere Gebäude dann höhere Miethöchstbeträge. Die Wohngeldnovelle verursacht bei Bund und Ländern Mehrkosten von insgesamt 520 Millionen Euro, die sie jeweils hälftig tragen müssen. Ein wichtiges Ziel der Verbesserung der Wohngeldleistung ist im Zusammenwirken mit dem weiterentwickelten Kinderzuschlag die Herausführung von ca. 70.000 Bedarfsgemeinschaften mit bis zu 150.000 Kindern aus dem ALG II. Die Kommunen sollen auf die Weise eine Entlastung von rund 200 Millionen Euro erfahren.