Der Petitionsausschuss ebnet den Weg zur einfacheren Bildung von Rettungsgassen

Die Bildung einer Rettungsgasse soll klarer und einfacher geregelt sein.

Die Bildung einer Rettungsgasse soll klarer und einfacher geregelt sein. Foto: fotolia

Berlin. – Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen auf deutschen Straßen und Bundesautobahnen zu erleichtern. Während der Sitzung am Mittwochmorgen wurde einstimmig beschlossen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Landesparlamenten als Material zu überweisen. Zugleich machte der Ausschuss deutlich, dass Teile der Petition, wie etwa die Forderung nach einem Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Staubildung, nach Hinweisschilder für ausländische Verkehrsteilnehmer oder dem Einsatz von sogenannten Dashcams zur Beweissicherung keine Unterstützung finden.

Es ist bereits jetzt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, dass auf Bundesautobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn eine freie Gasse gebildet werden müsse, wenn der Verkehr stockt. So solle gewährleistet werden, dass bei Verkehrsunfällen Fahrzeuge der Polizei, des Rettungsdienstes und Abschleppfahrzeuge zur Unfallstelle gelangen können.

Wer gegen diese Pflicht verstößt, begehe entsprechend der StVO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne, die in der Regel bei 20 Euro liege. Eine deutliche Anhebung dieses Betrags bewerten die Abgeordneten als „rechtlich bedenklich“. Insbesondere in einer besonders komplexen Situation oder bei stockendem Verkehr könne dem einzelnen Fahrzeugführer oftmals kein großer Tatvorwurf gemacht werden.

Das angesprochene Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Stau wird ebenfalls kritisch bewertet. Ein solches Verbot würde dem Fahrzeugführer, nach Ansicht der Abgeordneten, „in unzumutbarer Weise einen Beurteilungsspielraum einräumen“. Schließlich lasse sich der Begriff „Stau“ im Straßenverkehrsrecht nicht legal definieren.

Nicht zu folgen vermag der Petitionsausschuss auch der Forderung nach Aufstellung von entsprechenden Hinweisschildern für ausländische Autofahrende. Diese hätten sich vor ihrer Einreise über die hier geltenden Verkehrsregeln zu informieren.

Was die Forderung angeht, Einsatzkräfte zur Beweissicherung mit Kameras auszustatten, so stellt der Ausschuss fest, dass der Einsatz sogenannter Dashcams sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz richte und „nicht grundsätzlich verboten ist“. Eine Entscheidung über ihren Einsatz könne aber nicht generell getroffen werden, sondern müsse sich immer am Einzelfall orientieren und die jeweiligen Umstände der Situation miteinbeziehen.

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