Deutscher Bundestag berät über Bundeshaushalt 2017 – positive Signale für Wahlkreis Segeberg/Stormarn Mitte

Berlin. – Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause berät der Deutsche Bundestag seit dieser Woche in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeshaushaltes für 2017. Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann (CDU) zeigt sich mit dem Etatentwurf zufrieden, sein Wahlkreis Segeberg/Stormarn-Mitte wird im Haushalt positiv bedacht.

Besonders freuen darf sich das Forschungszentrum Borstel, das im kommenden Jahr rund eine Million Euro mehr Bundesfördermittel erhalten wird und nun mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 14,6 Millionen Euro rechnen darf. Seit 2014 ist die Bundesförderung des Forschungszentrum Borstel um fast 50 Prozent gestiegen.

„Ich freue mich, dass die exzellente Arbeit im Forschungszentrum Borstel durch zusätzliche Fördermittel gewürdigt und so der Forschungsstandort weiter gestärkt wird“, so Storjohann.

Für die Fahrbahnerneuerung auf der A 21 werden im Streckenabschnitt Bad Oldesloe Süd bis Negernbötel ab 2018 28 Millionen Euro Bundesmittel freigegeben.

Weit weniger Geld stellt der Bund für den Weiterbau der Autobahn A 20 zur Verfügung. Lediglich 305.000 Euro werden im Bundeshaushaltsentwurf 2017 für den Weiterbau der A 20 zwischen Bad Segeberg und Bad Bramstedt (Anschluss an die A 7) für „Grunderwerb und Vorleistungen“ vorgesehen.

„Der Bund würde sofort die finanziellen Mittel für den Weiterbau der A 20 bereitstellen, wenn Baureife bestünde. Leider hat es die für die Planung zuständige Landesregierung bisher versäumt, die laufenden Fehlerheilungsverfahren abzuschließen und die Konflikte vor Ort zu schlichten“, erklärt Storjohann.

Dass es an Unterstützung für die A 20 im politischen Berlin nicht mangelt, zeige auch der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, in dem der Weiterbau der Küstenautobahn A 20 bis zur A 7 als fest disponiertes Projekt geführt wird, betont Storjohann. Die übrigen in Schleswig-Holstein befindlichen Bauabschnitte werden im Bundesverkehrswegeplan in der am höchsten priorisierten Gruppe des „Vordringlichen Bedarfs“ bzw. „Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung“ geführt.

„Mehr kann der Bundesgesetzgeber nicht tun, es liegt allein an der Landesregierung in Kiel, die für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins und des Kreises Segeberg notwendigen Infrastrukturprojekte endlich zu realisieren“, resümiert Storjohann.