Deutscher Bundestag beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen. In drei Ausbaugesetzen hat das Parlament nach zwei Jahren intensiver Beratungen festgelegt, welche Bundesfernstraßen, Schienenwege und Wasserstraßen bis zum Jahr 2030 realisiert werden sollen. Erstmals wurde die Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans beteiligt. Dabei wurden rund 39.000 Stellungnahmen inhaltlich geprüft.

Hierzu erklärt der CDU-Verkehrspolitiker Gero Storjohann MdB:

„Alle für Schleswig-Holstein relevanten Verkehrsprojekte – sei es der Weiterbau der Küstenautobahn A20, der Ausbau und die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals oder die Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung – wurden im Bundesverkehrswegeplan mit der höchsten Dringlichkeitsstufe als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Damit ist eine Bundesfinanzierung dieser Projekte sichergestellt. Mehr kann der Bundesgesetzgeber nicht tun, es liegt nun allein an der Landesregierung in Kiel, die für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins notwendigen Infrastrukturprojekte endlich zu realisieren.

Mit rund 1.350 einzelnen Straßenvorhaben und einem noch einmal auf rund 270 Milliarden Euro erhöhtem Gesamtvolumen bis 2030 beschließen wir einen Bundesverkehrswegeplan, der sich sehen lassen kann. Er berücksichtigt Straße (rund 49 Prozent der Mittel), Schiene (rund 41 Prozent) und Wasserstraßen (etwa 10 Prozent) und legt einen Schwerpunkt auf die Modernisierung und den Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur.

Mit der Rekordsumme für die Infrastruktur unterstreichen wir unser klares Bekenntnis zur Stärkung des Standortes Deutschland und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft. Besser noch, alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland ziehen ihren Vorteil aus der Erneuerung und dem Ausbau unserer Verkehrsnetze. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten uns nun verstärkt darum kümmern, die Weichen für eine schnellere Realisierung der beschlossenen und finanzierten Projekte zu stellen. Das Geld muss auf die Straße, in die Schiene und in die Wasserwege – es darf nicht in der Verwaltung oder aufwendigen Gerichtsverfahren hängenbleiben.“