Berlin. – Zum Antrag von CDU/CSU und FDP an die Bundesregierung, das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ gesetzlich zu verankern, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gero Storjohann MdB:
Seit 2004 können junge Leute ab 17 Jahren in einem Modellprojekt des Bundes in Begleitung einer Person mit mehrjähriger Fahrpraxis das Autofahren üben – und damit bereits lange vor dem eigenverantwortlichen Fahren mit 18 Fahrpraxis erwerben. Dieses Modellprojekt war bislang sehr erfolgreich. Wie der Forschungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen ergab, war nicht nur das Interesse in der Bevölkerung enorm hoch, sondern es konnte auch ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben daher am 5. Mai einen Antrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Begleitetes Fahren ab 17“ dauerhaft gesetzlich zu verankern. Wie o.g. Bericht ergab, konnten die jungen Leute durch die Fahrpraxis ihre Fahrkompetenz erhöhen und ergänzend zur professionellen Fahrschulausbildung Erfahrungen sammeln. Im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens nach Erwerb der Fahrerlaubnis gab es unter Teilnehmern des Modellprojekts 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße und 22 Prozent weniger Unfälle als früher bei Fahranfängern, heißt es in der Studie. Die begleitete Fahrpraxis trägt damit erheblich zur Verkehrssicherheit auf unseren Straßen bei.