Moped-Führerschein ab 15 soll kommen

Moped-Führerschein ab 15Berlin. – Zum Antrag von CDU/CSU und FDP an die Bundesregierung, das Verfahren für den Motorradführerschein zu vereinfachen, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gero Storjohann MdB:

Viele Kraftfahrer, die bereits über Jahre hinweg ein Fahrzeug führen, müssen zum heutigen Zeitpunkt noch eine langwierige Theorieausbildung und -prüfung absolvieren, um den Motorradführerschein zu erlangen. Das kostet Zeit und Geld und ist oft unnötig, da die Prüflinge die Regeln im Straßenverkehr bereits kennen und in der Praxis anwenden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben deshalb am 5. Mai einen Antrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, die gegenwärtige Gesetzeslage an die Sachlage anzupassen und das Verfahren für den Motorradführerschein zu erleichtern:

Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen, müssen für den Führerschein A1 nur noch eine spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren.

Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren.

Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 vorlag.

Personen, die eine Fahrerlaubnis der früheren Führerscheinklasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erworben haben, müssen neben praktischer Ausbildung und praktischer Prüfung für Motorräder der Klasse A2 nur eine spezifische Theorieprüfung absolvieren. Grund: Diese Fahrerlaubnis umfasst bereits Leichtkrafträder, die der Klasse A1 entsprechen.

Wir beantragen außerdem, das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken.
Die Absenkung des Mindestalters für die Klasse AM kommt vor allem auch Auszubildenden des Handwerks in ländlichen Räumen zugute.

Diese gesetzlichen Anpassungen vereinfachen und beschleunigen den Erwerb eines Motorradführerscheins. Personen, die viele Jahre Fahrpraxis – entweder auf vier oder bereits auf zwei Rädern – vorweisen können, werden nicht mehr wie Neulinge behandelt und können bereits vorhandene Kenntnisse direkt anwenden.