Zum 1. Juni 2008 sind Änderungen des Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten, die insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer eine echte Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen. Diese Änderungen beinhalten den Erlass technischner Vorschriften für starre Frontschutzbügel an Kraftfahrzeugen, wie sie etwa bei Geländewagen üblich sind, sowie für Spiegel an Lkw zur weiteren Reduzierung des so genannten „toten Winkels“.
Starre Frontschutzbügel bzw. -systeme bedeuteten bislang bei Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern und insbesondere Kindern für diese ein besonderes Gefährdungspotenzial. Zwar gab es für serienmäßig gefertigte Fahrzeuge und Frontschutzsysteme (Typengenehmigung) bereits entsprechende Vorgaben auf Grundlage einer EU-Richtlinie. Mit der neuen Regelung werden nun aber auch Fälle mit nationaler Einzelbetriebserlaubnis erfasst. Insgesamt sollen nur noch diejenigen Frontschutzsysteme auf dem Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko ausgeht. Für bereits verwendete Systeme gilt ein Bestandschutz.Auch das eingeschränkte Sichtfeld stellt insbesondere bei rückwärts fahrenden oder rechts abbiegenden Lkw eine große Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Schuld daran ist der so genannte „tote Winkel“ in Außenspiegeln. Die neue Regelung bewirkt eine erhebliche Erweiterung des Sichtfelds, etwa durch Anbringen verbesserter Weitwinkelspiegel, die in die vorhandenen Spiegelrahmen integriert werden können.Gero Storjohann, CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, begrüßt beide Maßnahmen als großen Beitrag für Sicherheit im Straßenverkehr. Insbesondere der „Kampf gegen den toten Winkel“ ist ihm seit langem ein Anliegen. „Hier kann durch einfache Mittel ein enormer Effekt erzielt werden“, so Gero Storjohann in Berlin. Bereits im März 2004 hatte er im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Antrag initiiert. „Es zeigt sich, dass in der Politik nun einmal die sprichwörtlichen ’dicke Bretter’ gebohrt werden müssen.“