Gero Storjohann: Elektronische Kfz-Anmeldung wird bald möglich sein.

Der Bundestag ermöglicht ein bequemeres Verfahren zur Anmeldung von Kfz. Foto: © fotolia.com - BillionPhotos.com

Der Bundestag ermöglicht ein bequemeres Verfahren zur Anmeldung von Kfz. Foto: © fotolia.com – BillionPhotos.com

 

Berlin. – Am 07.07.2016 hat das Parlament des Deutschen Bundestages über einen von der Bundesregierung einge-brachten Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und ebnet so den Weg unter anderem für das Projekt i-Kfz. Dahinter verbirgt sich die internetbasierte Fahrzeugzulassung, die dafür sorgt, dass es zukünftig bequemer wird, ein Fahrzeug zuzulassen oder wieder anzumelden. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages, Gero Storjohann erklärt: „Den Gang zur Zulassungsstelle kann man sich dann nämlich sparen und den Vorgang am heimischen Computer vollziehen.“

 

Die Verwaltung wird hierdurch bedeutend entlastet, denn der gesamte Verwaltungsakt soll zudem komplett automatisiert gestaltet werden, um eine vollständig digitalisierte und elektronische Abwicklung der Fahrzeugzulassung zu ermöglichen. Aber auch die Anwender haben einen Nutzen davon, so lässt sich dadurch eine sofortige Teilnahme am Straßenverkehr im Anschluss des Zulassungsvorganges verwirklichen.

 

Ein weiteres Novum sorgt für Entspannung bei den Polizeikräften. Seit Jahren nimmt die Zahl der sogenannten Großraum- und Schwertransporten im deutschen Straßennetz zu. Allgegenwärtig ist das Bild von Sattelzügen, die große Bauteile, vornehmlich für Windkraftanlagen durch die Bunderepublik zu ihrem Bestimmungsort fahren. In vielen Fällen wird diesen Transporten die Begleitung durch Polizeikräfte auferlegt. Das bindet viele Ressourcen bei Polizeidienststellen, die anderweitig dringender benötigt werden.

 

Dieser Entwurf macht einen Einsatz von sogenannten Verfügungshelfern möglich, die dadurch Polizeikräfte aktiv entlasten. Allerdings ergibt nur eine bundesweit einheitliche Regelung Sinn, da es sonst zu Komplikationen bei länderübergreifenden Transporten kommen kann. Gero Storjohann stellt klar: „Diese Rahmenbedingungen werden hiermit geschaffen und so sorgen wir auch hier für Erleichterung in den ausführenden Organen der Bundesrepublik Deutschland.“

 

Weiterhin werden durch redaktionelle Anpassung mit diesem Entwurf europarechtliche Vorschriften in nationales Recht umgesetzt. Das dient dem erleichterten Austausch von Informationen über die Verkehrssicherheit gefährdende Delikte.

 

„Insgesamt lässt sich also sagen, dass uns mit diesem Gesetzentwurf eine bundeseinheitliche Regelung gelungen ist, um Behördengänge einzusparen und die Polizei in den Ländern von Aufgaben zu entlasten.“, so der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehrssicherheit, Gero Storjohann.