Gero Storjohann MdB: Die CDU-geführte Koalition macht das Flensburger Punktesystem einfacher und transparenter

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Berlin. – Zu den Plänen von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU), das Flensburger Punktesystem umfassend zu reformieren, erklärt der zuständige Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gero Storjohann MdB:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Flensburger Verkehrssünderdatei radikal vereinfachen und transparenter machen will. Mit der für 2013 geplanten Reform erfüllt die CDU-geführte Koalition einen weiteren verkehrspolitischen Punkt des Koalitionsvertrags.

Der Umbau des Flensburger Punktesystems ist im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Vergehen im Straßenverkehr führen fortan zu einem oder zwei Punkten in Flensburg. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Dafür verjährt jeder Eintrag in Flensburg zukünftig einzeln.

Hierbei handelt es sich um einfache, für jedermann klar verständliche Regeln. Wir schaffen Transparenz im Punktesystem, die viele zuletzt vermisst haben.“

Hintergrund: Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer plant für 2013 den Umbau des Flensburger Punktesystems. Bekannt ist bereits, dass Verkehrsvergehen, die bislang zu einem bis drei Punkten geführt haben, fortan mit nur noch einem Punkt sanktioniert werden. Schwere Vergehen wie das Überfahren einer roten Ampel führen zu zwei Punkten. Bei vier gesammelten Punkten erfolgt eine „Ermahnung“, bei sechs Punkten eine letzte „Verwarnung“. Mit acht Punkten ist der Führerschein abzugeben Punkte können auch weiterhin durch Nachschulungen rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein weiterhin sofort entzogen.

Gleichzeitig werden die Regeln zur Verjährung der gesammelten Punkte geändert. Jeder Eintrag in die Verkehrssünderdatei verjährt einzeln: ein Eintrag nach Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag nach Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es wird keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre geben, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen.