Partydrogen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt!

Gero Storjohann, MdB

Berlin. – „Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluß von Drogen ist kein Kavaliersdelikt!“. Hierauf hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag zum aktuellen Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung hingewiesen.

Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, dazu: „Partydrogen wie beispielsweise Ecstasy, Poppers und Speed haben eine unrühmliche Bekanntheit erlangt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges nach Einnahme dieser Drogen ist genauso strafbar wie das Fahren unter Alkoholeinfluß“.Gleiches gelte nach dem Rauchen von Haschisch, so der Verkehrsexperte weiter. „Eine verstärkte Polizeiarbeit ist daher notwendig, um die Dunkelziffer bei Drogenfahrten aufzuhellen. Die Möglichkeiten eines hierfür eigens geschaffenen Drogen-erkennungsprogramms müssen deshalb von den Polizeien der Länder noch stärker genutzt werden“, so Gero Storjohann.In den einzelnen Bundesländern würden die Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Fahrens unter Drogeneinfluß leider immer noch zu unterschiedlich gehandhabt, so der CDU-Bundes-tagsabgeordnete weiter.„Das Bundesverkehrsministerium muß deshalb schnell handeln und gemeinsam mit den Ländern Lösungen zu einer wirkungsvollen Vermeidung des Fahrens unter Drogen entwickeln“, fordert Storjohann.Darüber hinaus hat der CDU-Verkehrsexperte auf Probleme hingewiesen, die im nächsten Jahr mit dem Start der neuen Führerscheinklasse S entstünden:„Dann dürfen auch 16jährige mit Quads, den 45 km/h schnellen ‚Spaßmobilen’ ohne Knautschzone, fahren. Für diese neue Fahrzeugklasse muß deshalb dringend ein Sicherheitsprogramm gestartet werden, um Verkehrsteilnehmer vor Unfällen mit den Quads zu schützen“, so Gero Storjohann abschließend.