Wir stärken das Ehrenamt

Gero Storjohann MdB

Ehrenamtliche und freiwillige Helfer sollen Unterstützung erfahren. 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag das Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ beschlossen.

Ich schließe mich gerne den Äußerungen meiner beiden Kollegen im Bundestag hierzu an. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Christian von Stetten erklärten:

„Ehrenamtlich Tätige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land. Diesen Zusammenhalt zu fördern ist uns eine Herzensangelegenheit. Daher haben wir nach den zwei letzten beiden größeren Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und Ehrenamts folgende Maßnahmen für ein Ehrenamtsgesetz 2021 beschlossen:

Zu Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit wollen wir die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr. Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Hierzu zählen zum Beispiel Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.

Auch strukturell möchten wir Vereinen das Leben leichter machen. So soll die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden.

Jedem nachhaltig denkenden Menschen muss es übel aufstoßen, dass zurückgesendete Waren aus steuerlichen Gründen vernichtet werden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass Sachspenden an gemeinnützige Vereine nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden. Dabei spielen insbesondere Rücksendungen im Online-Handel eine wesentliche Rolle.

Auch im Bereich des E-Sports sehen wir Handlungsbedarf: Um für diese Vereine die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu beseitigen, werden wir eine rechtliche Klarstellung der Behandlung von E-Sports herbeiführen.

Auch im Hinblick auf die Bürokratiebelastung wollen wir den Ehrenamtlichen das Leben erleichtern: Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Spendennachweis möglich ist, beläuft sich seit 2007 auf 200 Euro. Wir wollen diesen auf 300 Euro anheben. Spenden können dann durch den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden, wenn der Verein begünstigt ist.

Kleine Vereine wollen wir daneben bei der Mittelverwendung entlasten. Gemeinnützige Körperschaften sind zu einer zeitnahen Mittelverwendung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diesen Zeitraum wollen wir für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern.“